Dem 52-jährigen in Plettenberg wohnhaften Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem 29.07.2012 und Frühjahr 2022 in Plettenberg in 285 Fällen sexuellen Missbrauch von Kindern – in den überwiegenden Fällen schweren sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen – begangen zu haben, sowie in 75 Fällen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Der Angeklagte soll über einen längeren Zeitraum – in den Jahren 2012 bis 2016 – in einer gemeinsamen Wohnung mit seinen beiden zum damaligen Zeitpunkt minderjährigen Stieftöchtern gewohnt haben, wobei es in dieser Zeit zu einer Vielzahl sexueller Übergriffe gekommen sein soll. Die Übergriffe bestanden zum Teil aus zwecks sexueller Erregung vorgenommener Berührungen und zum Teil aus Geschlechtsverkehr.
Darüber hinaus wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum von 2014 bis Frühjahr 2022 sexuell übergriffig in Bezug auf seine zum damaligen Zeitpunkt minderjährige leibliche Tochter gewesen zu sein.
Für die öffentliche Hauptverhandlung vor der 1. großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Hagen als Jugendschutzgericht sind zehn Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil wird für den 24. November erwartet.








