Darüber hinaus steht u. a. die Verabschiedung des Entwurfes für das Dorfentwicklungskonzept Hüinghausen auf der Tagesordnung.
In der Vergangenheit habe die Gemeinde gute Erfahrungen mit der Aufstellung von Doppelhaushalten gemacht, schreibt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage. Zuletzt wurde hiervon auf politischen Wunsch im Hinblick auf die Corona-Pandemie sowie den Ukraine-Krieg und befürchtete Unwägbarkeiten in der Prognose abgesehen.
Folgende Vorteile würden sich laut Verwaltung durch einen Doppelhaushalt ergeben:
- Insbesondere die Verwaltung würden im zweiten Jahr vom aufwendigen Haushaltsplanaufstellungs- und -beratungsverfahren entlastet werden, was besonders im Hinblick auf die in 2024 erstmals anstehende Straßeninventur in der Anlagenbuchhaltung für die Kämmerei einen großen Vorteil darstelle. Ein Doppelhaushalt würde aber auch darüber hinaus nicht unerheblich personelle Ressourcen schonen, die anderweitig eingesetzt werden können.
- Lediglich die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wäre fortzuschreiben.
- Insgesamt wäre durch einen Doppelhaushalt auch eine längerfristige Planungssicherheit gegeben, die ansonsten nur durch Verpflichtungsermächtigungen zum Ausdruck kommt. Insbesondere die Bauvorhaben werden aktuell ohnehin nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt.
- Im zweiten Jahr entfällt in jedem Fall die Phase der vorläufigen Haushaltsführung, die sich zuletzt bei Einzelhaushalten aus zeitlichen Gründen nicht vermeiden ließ. Da die Haushaltssatzung des Folgejahres bereits genehmigt und in Kraft ist, kommen die einschränkenden Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nicht zur Anwendung. Dies erleichtert und beschleunigt den Haushaltsvollzug, da hierfür dann ein volles Jahr zur Verfügung steht. Dies brächte vor allem auch im Baubereich erhebliche Vorteile.
Der Nachteil eines Doppelhaushaltes liege lediglich in einer möglichen Planungsunsicherheit für das zweite Planjahr. Diese könnte durch einen Nachtragshaushalt, der wesentlich weniger aufwendig zu erstellen ist, korrigiert werden, was aber in der Vergangenheit bei Doppelhaushalten nicht erforderlich wurde. Insbesondere die Sachkosten bleiben über den Zeitraum von 24 Monaten auch stabil. „Auch Schwerpunktänderungen können mittels eines Nachtragshaushaltes verändert werden, so dass dem Rat alle Handlungsmöglichkeiten erhalten bleiben“, so die Verwaltung.










