Nach Meinung der Wählergemeinschaft sollen zehn Millionen Euro zusätzlich aus der Ausgleichsrücklage des Märkischen Kreises verwendet werden, um die Kreisumlage für die Kommunen zu senken. Weiterhin möchte die UWG-Kreistagsfraktion diese Ausgleichsrücklage künftig auf maximal zwei Prozent der Bilanzsumme festsetzen und jegliche mögliche Jahresüberschüsse des Kreises vollständig zur Senkung der Kreisumlage nutzen.
Die allgemeine Kreisumlage soll nach ersten Schätzungen dieses Jahr um circa 48 Millionen Euro auf etwa 341 Millionen Euro steigen. Die Mehrbelastungen treffen nach Ansicht der UWG die kreisangehörigen Kommunen. Diese hätten bereits heute finanziell zu kämpfen und seien teilweise gefährdet, in das Haushaltssicherungskonzept abzurutschen. Die Folgen in den Kommunen könnten laut UWG weiter aufgeschobener Sanierungsstau, Streichung von freiwilligen Leistungen oder Steuererhöhungen für die Bürger bedeuten.
Deshalb ist es nach Meinung der Wählergemeinschaft notwendig, diese Mehraufwendungen für die Kommunen weiter zu senken. Weiterhin kritisierten die Kommunen seit mehreren Jahren, dass sich der Kreis durch die Verwendung eigener Jahresüberschüsse eine Ausgleichsrücklage von zeitweise über 40 Millionen Euro aufgebaut hätte, anstatt die Gelder vollständig zur Senkung der Kreisumlage zu verwenden und somit die Kommunen zu beteiligen.
Zwar würden dieses Jahr nach Anregung der Verwaltung 20 Millionen Euro zur Senkung der allgemeinen Kreisumlage hieraus verwendet, was die UWG ausdrücklich begrüße. Es verblieben aber weiterhin über 20 Millionen Euro in der Ausgleichsrücklage. Deshalb möchte die UWG-Kreistagsfraktion weitere zehn Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage verwenden, um die Mehrbelastungen für die Städte und Gemeinden zu reduzieren.
„Selbstverpflichtung ein wichtiges Zeichen“
Diese zehn Millionen Euro ergeben sich nach Angaben der UWG aus der Differenz der tatsächlich geplanten Ausgleichsrücklage und einer Begrenzung dieser auf zwei Prozent der Bilanzsumme des Kreises. Weiterhin fordert die Fraktion, diese Reserven auf maximal zwei Prozent der Bilanzsumme festzusetzen (Stand Bilanz 31. Dezember 2022 wären dies circa zwölf Millionen Euro) und jegliche Jahresüberschüsse in Zukunft vollständig zur Senkung der Kreisumlage zu verwenden. Diese Selbstverpflichtung wäre, nach Meinung der UWG, ein wichtiges Zeichen der Unterstützung für die Kommunen im Märkischen Kreis. Da in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Aufwendungen im Kreis zu rechnen sei, bedarf es nach Meinung der UWG-Fraktion jedoch einer gewissen Ausgleichsrücklage, um Mehraufwendungen auch die nächsten Jahre zumindest etwas für die kreisangehörigen Kommunen abzufedern.









