Die Beschlussfassung über Erhöhungen der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer stehen u. a. auf der Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstag, 2. November, um 17 Uhr im Ratssaal. Die ursprünglich ebenfalls vorgesehene Einbringung des Haushaltsentwurfs durch Bürgermeister Ulrich Schulte wurde auf die folgende Ratssitzung am 12. Dezember vertagt.
Die derzeitigen Hundesteuersätze seien seit 2015 nicht mehr angehoben worden, schreibt die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage (PDF-Download). Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sowie im Hinblick auf die Steuersätze aller Kommunen im Märkischen Kreis sei eine Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2024 geboten und zu empfehlen. Die Steuer soll für den ersten Hund von 60 auf 72 Euro im Jahr angehoben werden, für zwei gehaltene Hunde von 84 auf 96 je Hund im Jahr und für drei und mehr Hunde von 96 auf 108 Euro.
Der Steuersatz für laut Landeshundegesetz gefährliche Hunde bleibt unverändert. Er beträgt 440 Euro für einen bzw. 560 Euro je Hund bei zwei oder mehr gehaltenen Tieren.
Trotz dieser Steuererhöhung liege die Stadt Plettenberg im Vergleich aller Kommunen im Märkischen Kreis immer noch unterhalb der Durchschnittswerte, so die Verwaltung.
Die Erhöhung der Vergnügungssteuer solle nicht nur die Haushaltskasse aufbessern, sondern vor allem „das Aufstellen von Glücksspielgeräten zum Zwecke des Gemeinwohls eindämmen und den damit verbundenen Suchtgefahren entgegenwirken“, begründet die Stadtverwaltung ihren Vorschlag, die Vergnügungssteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent des Spieleinsatzes je Apparat in Spielhallen und Gastwirtschaften anzuheben. Damit würde sich Plettenberg an den durchschnittlichen Steuersatz der anderen Kommunen im Märkischen Preis anpassen.
Anträge von CDU und FDP
Außerdem stehen Anträge der CDU- und der FDP-Fraktion auf der Tagesordnung. Die CDU beantragt zu prüfen, ob am Stephansdachstuhl Photovoltaik-Module angebracht werden können, die gleichzeitig als Schattenspender fungieren würden.
Die FDP fordert die Zusicherung der Stadt Plettenberg, „nach Vorhandensein der neuen Steuermessbeträge aus dem laufenden Verfahren der Grundsteuerfeststellung den örtlichen Grundsteuerhebesatz so anzupassen, dass die jährlich erzielten kommunalen Einnahmen aus der Grundsteuer zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2025 nicht steigen“. Damit solle verhindert werden, dass sich die Grundsteuerreform nachteilig zulasten der Gesamtheit der Bürger auswirkt.








