Als drei Männer in der Nacht auf den 3. Juli 2022 von Dortmund auf dem Heimweg nach Lüdenscheid sind, legen sie auf dem Römerweg in Lüdenscheid einen Stopp ein. Denn: Am Straßenrand steht ein kaputter BMW ohne Nummernschilder. Mit Werkzeug macht sich das Trio daran, einzelne Teile wie einen Airbag aus dem Fahrzeug auszubauen, bis die Polizei auftaucht und die Männer zur Rede stellt.

Es folgen Anzeigen wegen Diebstahls und ein Prozess im Amtsgericht Lüdenscheid. Einer der drei Angeklagten erscheint nicht. Er meldet sich krank. Sein Verfahren wird daraufhin abgetrennt und es ergeht ein Strafbefehl über 1500 Euro gegen ihn. Der Mann kann die Entscheidung akzeptieren und zahlen, oder Einspruch einlegen und es zu einer neuen Verhandlung kommen lassen. Die beiden anderen 25- jährigen Männer sind pünktlich erschienen, stellen sich dem Strafverfahren. Sie geben zu, Teile entfernt zu haben.

Einer erklärt, er habe zur Tatzeit auch einen BMW gehabt, bei dem einiges kaputt gewesen sei. "Das Auto am Straßenrand sah mitgenommen aus. Es waren Blätter drin. Das meiste war schon ab. Viele Teile haben schon gefehlt. Da haben wir es eben gemacht. Es war unüberlegt", räumt der Lüdenscheider ein. Sein Verteidiger fordert einen Freispruch, da sein Mandant aufgrund der fehlenden Kennzeichen davon ausgegangen sei, das Fahrzeug ist herrenlos. Damit könnte kein Diebstahl verwirklicht werden. "Abgemeldet heißt nicht herrenlos", hält die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dagegen. Sie zeigt sich aber bereit, die Verfahren vorläufig gegen Zahlungen an die Landeskasse einzustellen.

Aufgrund unterschiedlicher Einkommen soll einer der Angeklagten, ein Auszubildender, 200 und der Mitangeklagte 400 Euro zahlen. Damit sind sowohl der Richter, als auch die beiden Männer samt Verteidiger einverstanden.