„Schuldig im Sinne der Anklage“, stellte der Staatsanwalt gleich zu Beginn seines Plädoyers fest. Anschließend skizzierte er noch einmal sowohl die Vorgeschichte als auch die Tat selbst: Der Angeklagte lebte 30 Jahre mit der Getöteten zusammen. Seine Krankheitsgeschichte, die Doppelbelastung durch den Hof und die Arbeitsstelle führten zu einer Depression, außerdem gab es Diskussionen um seinen „einzigen Rückzugsort“, nämlich die Werkstatt.
„Prozess geprägt von Spuren und Indizien“
Dem Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Philippos Botsaris, reichten die Argumente nicht für eine Verurteilung seines Mandanten: „Die Grasbüschel, die unter dem Fahrzeug meines Mandanten gefunden wurden, gehören zu einer weit verbreiteten Sorte. Und auch die gefundenen Erdablagerungen könnten von einem anderen Waldweg stammen.“ Zudem war für ihn nicht nachvollziehbar, warum nicht auch die anderen Fahrzeuge auf dem Hof untersucht wurden. Das Auto sei nicht ausschließlich von seinem Mandanten, sondern vielmehr gemeinschaftlich genutzt worden.
Unklar war dem Verteidiger ebenfalls, warum ein bislang unbekannter Mann aus Köln im Zuge der Ermittlungen nicht ausfindig gemacht und befragt wurde. Eine Zeugin hatte im Rahmen der Beweisaufnahme ausgesagt, die Getötete vor dem Vorfall mit einem ihr unbekannten Mann, der ein Auto mit einem Kölner Kennzeichen fuhr, gesehen zu haben.
Staatsanwalt hält freiwilliges Verschwinden der Getöteten für „ausgeschlossen“
Den Angaben des Beklagten, nach denen seine Ehefrau den Hof in der Nacht freiwillig verlassen und in ein unbekanntes Auto gestiegen sei, widersprach der Staatsanwalt ausdrücklich: „Ich halte es für ausgeschlossen, dass sie den Hof freiwillig verlassen hat. Sie hat niemanden von ihrem Handy aus angerufen, ein Festnetztelefon war nicht vorhanden. Noch dazu hätte sie das Haus ohne Schuhe, Handy, Auto und Portemonnaie verlassen und ihre pflegebedürftige Mutter zurückgelassen.“
Er zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau getötet und sie anschließend im Wald abgelegt hat – „allein oder mit Hilfe, und noch dazu auf eine würdelose Art und Weise“.
„Zeitfenster zu eng“
Der Verteidiger des Angeklagten hält den Zeitraum, in dem die Leiche zum Fundort nach Ennepetal gebracht worden sein soll, für zu eng: „Die Tochter kam um 2.30 Uhr von einer Feier nach Hause, um 6 Uhr verließ sie das Haus wieder und sah ihren Vater zuvor schlafend im Bett liegen. Die reine Fahrtzeit hin und zurück beträgt ungefähr eine Stunde. Dieser Zeitraum wäre selbst für einen nüchternen Menschen schon zu knapp, um eine Leiche wegzubringen und anschließend noch die Spuren zu verwischen. Ein Betrunkener schafft das in der Zeit erst recht nicht.“
Der Staatsanwaltschaft fehlte es an „Zeichen von Fassungslosigkeit, Einsicht und Reue“ seitens des Angeklagten. Auch habe der Beklagte sich an diesem Abend bewusst dafür entschieden, Alkohol zu trinken – in dem Wissen, dass sein Konsum in der letzten Zeit ein Streitthema war.
Darüber hinaus hätte es für den Angeklagten laut der Staatsanwaltschaft eine, „wenn auch sehr schmerzhafte“, Lösungsmöglichkeit gegeben: „Er hätte sich von seiner Ehefrau trennen können.“
Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, unter Depressionen litt, zum Tatzeitpunkt „moderat alkoholisiert“ war und affektiv handelte.
Der Staatsanwalt forderte am Ende eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, der Verteidiger den Freispruch seines Mandanten.
Am Freitag, 13. Dezember, wird das Urteil verkündet.









