Am Montag, 9. Dezember, stellte der psychiatrisch-forensische Gutachter Dr. Nikolaus Grünberg vor dem Landgericht Hagen seine Untersuchungsergebnisse vor. Er hatte zuvor mehrere Gespräche mit dem Angeklagten geführt und die Verhandlung an allen Prozesstagen im Gerichtssaal verfolgt.
„Beziehung war lange Zeit harmonisch“
Zuerst skizzierte der Sachverständige die Biografie des Angeklagten: Seit 1958 lebt er in Halver, absolvierte dort nach dem Schulabschluss seine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker, anschließend erfolgten Weiterbildungen zum Dreher und Fräser sowie der Wehrdienst.
Seine Frau lernte er im Alter von 19 Jahren kennen; sie selbst war zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt. Über lange Zeit sei die Beziehung harmonisch gewesen. Das Paar reiste viel, bevor die gemeinsamen Kinder geboren wurden. Seine Frau beschrieb der Angeklagte gegenüber dem Therapeuten als „temperamentvoll und bestimmend“, charakterlich hätten sie sich jedoch „gut ergänzt.“
Auf dem Hof der Schwiegereltern hätte er sich dagegen jedoch immer „unerwünscht“ gefühlt: Er habe dort nie einen richtigen Platz gefunden, und auch um seine Hobby-Werkstatt habe es regelmäßig Diskussionen gegeben.
„Klassische Erschöpfungsdepression“
Auch über den mentalen Gesundheitszustand des Angeklagten gab der Gutachter Auskunft. Seines Erachtens habe eine „klassische Erschöpfungsdepression“ vorgelegen. Es habe viel Druck auf ihm gelastet, nach Feierabend habe er noch den Hof in Ordnung gehalten. Insgesamt habe er sich „fehl am Platze“ gefühlt.
„Kann man von einer mittelschweren Depression ausgehen?“, fragte darauf die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen nach. „Ja, es spricht alles eher für eine mittelgradige Episode“, bestätigte der Sachverständige. „Ich habe den Angeklagten nicht wesentlich depressiv verstimmt verlebt. Warum ihm jedoch seitens der Klinik keine Antidepressiva verschrieben wurden, ist mir unklar.“ Die anschließende Therapie habe der Angeklagte lediglich als „Klagemauer“ genutzt: „Die Therapeutin konnte oder wollte nicht eingreifen.“
Alkoholkonsum: „Graubereich zwischen Missbrauch und Abhängigkeit überschritten“
Zum Trinkverhalten des Angeklagten gab der Sachverständige ebenfalls Auskunft: Das habe sich infolge verschiedener Ereignisse der letzten Jahre verändert. So habe der Tod der Mutter, die Krebserkrankung und die Corona-Pandemie dazu geführt, dass der Konsum des Angeklagten gestiegen sei. Zuvor habe er lediglich auf Feiern getrunken. Dieser Umstand hätte immer wieder zu Streit mit seiner Ehefrau geführt – wegen einer familiären Vorbelastung wollte sie ihm den Alkohol komplett verbieten.
Nach der Behandlung in der Klinik habe der Angeklagte dann, nach eigenen Angaben, drei bis vier Mal pro Woche ungefähr eine halbe Flasche Wodka innerhalb eines Tages getrunken. Zwischendurch gab es laut seinen eigenen Angaben auch abstinente Tage.
Entzugserscheinungen zeigte der Beklagte während der Zeit seiner Inhaftierung nicht, ebenso wenig wie ein Verlangen nach Alkohol.
„Am Tattag mittelgradig berauscht“
Der Angeklagte selbst gab an, am Tag der Tat eine erhebliche Menge Alkohol getrunken zu haben. Diese Angaben waren jedoch so hoch, dass laut dem Sachverständigen eine „intensivmedizinische Betreuung“ erforderlich gewesen wäre. Er selbst geht davon aus, dass der Angeklagte am Tattag „mittelgradig berauscht“ war. Hierfür würden auch die Schilderungen der Zeugen sprechen: „Seine Gedankengänge waren noch nachvollziehbar.“ Die vom Angeklagten beschriebenen Gedächtnislücken würden ebenfalls dazu passen, seien jedoch „rein subjektiv.“
Handlung im Affekt?
Die Tat, so führte der Sachverständige aus, habe eine Vorgeschichte: Die Kräfte innerhalb der Beziehung hätten sich innerhalb der letzten Jahre verschoben. „Der Angeklagte hatte ein geringes Selbstwertgefühl und das Gefühl, in der Ehe der „Underdog“ zu sein“, erklärte er weiter. Eine Aussprache mit seiner Ehefrau sei vermieden worden, stattdessen hätte er alle Aggressionen zunächst gegen sich selbst gerichtet.
Am Tag selbst habe der Angeklagte sich „minderwertig“ gefühlt, und auch „Schuld- und Schamgefühle“ hätten sein Verhalten geprägt. Der Angeklagte selbst wurde von Zeugen aus dem persönlichen Umfeld als „freundlich“ und „hilfsbereit“ beschrieben, und auch der Sachverständige erlebte ihn „introvertiert.“ Der Gutachter hält es daher für möglich, dass die Tat im Affekt erfolgte.
Da der Angeklagte jedoch weder zum Tathergang selbst noch zu den anschließenden Ereignissen Angaben machte, bleiben einige Fragen offen – zum Beispiel, ob es zu einer „seelischen Erschütterung“ kam. Es gibt laut dem Gutachter also Anzeichen dafür, dass er im Affekt handelte: die emotional aufgeladene Situation, sein alkoholisierter Zustand und auch eine zuvor durch den Sohn erfolgte Maßregelung könnten ihn seines Erachtens zur Tat bewegt haben. Und: „Der Alkohol war nicht nur Ursache, sondern auch Anlass zum Streit mit der Ehefrau.“ Unklar sei jedoch, ob er nach der Tat Reue oder Einsicht empfunden hätte.
Eine endgültige Beurteilung obliegt nun dem Gericht.
Handys der Kinder waren nicht am Fundort
Als Zeuge verhört wurde außerdem noch ein Polizist, der sich mit den Mobiltelefonen der Kinder des Angeklagten und der Toten beschäftigte. Beide Handys waren nicht in der Funkzelle am Leichenfundort eingeloggt.
Die Beweisaufnahme ist nunmehr abgeschlossen. Der Prozess wird am Mittwoch, 11. Dezember, fortgeführt; ein Urteil wird am Freitag, 13. Dezember, erwartet.









