Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen (auch Ableger) hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse NRW melden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Rinderhalter, da diese Informationen bereits über eine zentrale Datenbank erfasst werden.
Für Halter von Pferden und Gehegewild mit mehr als 50 Tieren ist eine Nachmeldung erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge aus anderen Betrieben seit dem 1. Januar um mehr als 10 Prozent erhöht hat. Diese Nachmeldung muss bis zum 28. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse NRW erfolgen.
Bestandszahlen online melden
Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden. Weitere Informationen gibt es unter www.tierseuchenkasse.nrw.de. Über die Webseite können Halter ihre Bestandszahlen auch online mitteilen.
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW und erhebt Beiträge von den Tierhaltern, um beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.