Tierseuchenkasse: Frist für Bestandsmeldung endet am 31. Januar
Halter von Geflügel, Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, oder Bienen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. - Symbolfoto: Envato Elements