Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, ihren Tierbestand fristgerecht zu melden. Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen — einschließlich Ableger — hält, muss die jährliche Tierzahlmeldung bis spätestens 31. Januar abgeben.
Tierseuchenkasse erinnert an Meldepflicht
„Die Meldepflicht betrifft nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern ebenso Hobby- und gewerbliche Tierhalter“, betont die Landwirtschaftskammer NRW am Donnerstag, 9. Januar. Eine Meldung ist auch dann erforderlich, wenn sich der Bestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag ist grundsätzlich der 1. Januar beziehungsweise der sogenannte Jahreshöchstbesatz.
Unterschiedliche Regeln je nach Tierart
Für Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienen muss der höchste Tierbestand des Jahres gemeldet werden. Halter von Pferden und Gehegewild geben eine Stichtagsmeldung zum 1. Januar ab.
Eine Nachmeldung für die Haltung von Pferden und Gehegewild (bei mehr als 50 Tieren) zum 15. Februar ist erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge aus anderen Betrieben seit dem 1. Januar um mehr als 10 Prozent erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis zum 28. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse NRW zu richten.
Bei Rindern erfolgt die Erfassung automatisch über die HIT-Datenbank. Für Kameliden ist lediglich eine einmalige Erstanmeldung notwendig.
Generell gilt: Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden.
Folgen bei fehlender Meldung
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und -haltern zu erheben, um beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.
Wer seinen Tierbestand nicht oder unvollständig meldet, muss im Seuchenfall mit Nachteilen rechnen: Entschädigungen können gekürzt oder ganz versagt werden, auch Kosten für Tierkörperbeseitigung sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden dann nicht übernommen.
Online melden und informieren
Die Tierzahlmeldung kann einfach online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de erfolgen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zur Verfügung.









