"Meinerzhagen weist mit rund 56 Prozent einen sehr hohen Waldanteil auf. In diesem übernehmen Jäger wichtige Aufgaben, jagdlich geführte Hunde sind dafür unverzichtbar", begründet die UWG Meinerzhagen im Haupt- und Finanzausschuss am Montag, 26. Januar, ihren Antrag zur Prüfung, was eine Entlastung der Hundesteuer für Jagdhunde für die Stadt bedeuten würde.

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Florian Rohrmann ergänzte: "Es wäre ein wirklich wichtiges Signal, dass wir eine Steuererleichterung für Jagdhunde einführen." Nach der Antragsbegründung durch die UWG zeigte die Verwaltung, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht hat: Die im Antrag formulierten Fragen konnte Helmut Klose, der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, vollumfänglich beantworten.

Er erklärte: "Eine Steuerbefreiung ist grundsätzlich möglich", dafür sei lediglich ein Ratsbeschluss zur Anpassung der Hundesteuersatzung notwendig. "Vorab eine Anmerkung: Bereits jetzt sind Hunde befreit, die ausschließlich für die Einkommenserzielung gehalten werden", ergänzte er jedoch. Klose erläuterte als mögliche Voraussetzungen für eine solche Befreiung: "Der Hund müsste eine staatlich anerkannte Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben, der Halter muss einen gültigen Jagdschein haben und von der unteren Jagdbehörde als Jagdaufsichtsberechtigter oder Revierpächter anerkannt sein. Zudem könnte man mit aufnehmen, dass der Hund jagdlich in einem Revier eingesetzt werden muss." Klose macht jedoch deutlich: "Der Städte- und Gemeindeverbund leht es ganz klar ab, Jagdhunde von der Steuer zu befreien."

Auf LokalDirekt-Anfrage hierzu äußert sich Philipp Stempel vom Städte- und Gemeindebund NRW jedoch anders. Er erklärt: "In der Praxis ist eine solche Befreiung regelmäßig anzutreffen, so dass wir als Städte- und Gemeindebund NRW sie als Orientierungsrahmen in unserer Mustersatzung mit aufgegriffen haben." Von einer deutlichen Ablehnung, wie sie Klose beschrieben hat, ist in seiner Antwort auf die Presseanfrage nichts zu lesen.

Die anderen Fraktionen hatten zu der Idee der UWG einige Nachfragen. Rolf Puschkarsky, SPD-Fraktionsvorsitzender, wollte wissen: "Ist der Verwaltung beziehungsweise der UWG bekannt, wie viele Hunde dafür in Frage kommen würden?" Auch hier konnte Klose schnell antworten: "Der Verwaltung ist es nicht bekannt, da es nicht differenziert wird, aber es könnten ganz schnell ganz viele Hunde werden."

CDU-Fraktionsvorsitzender Thorsten Stracke ging sogar soweit, den Antrag als "Symbolpolitik" zu bezeichnen, nachdem die UWG ihn in der Zwischenzeit ebenfalls als Antrag mit "symbolischen Charakter" bezeichnet hatte. Stracke fand es gerade aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage schwierig, Steuererleichterungen zu gewähren. Zudem vertrat er die Meinung: "So richtig merken wird es keiner."

Die Idee eines Ausschussmitgliedes, einfach anhand der Meinerzhagener Jagdreviere die maximale Hundezahl zu berechnen, sah Klose kritisch: "Wichtig für uns ist, dass der Halter in Meinerzhagen wohnt. Wo er jetzt die Jagdpacht hat, ist erstmal nebensächlich." Zudem ergänzte Anja Lellwitz von den Grünen, dass es bereits Steuererleichterungen für Jagdhunde gebe.

Nachdem der Antrag bereits von der Verwaltung umfänglich beantwortet worden war, schlug Bürgermeister Jan Nesselrath vor, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem neu gewonnen Wissen und den Reaktionen der anderen Fraktionen sei es nun an der UWG, das Thema neu zu bewerten und eventuell weiter zu verfolgen.