Zur Berichterstattung über die Hundesteuerdebatte im Meinerzhagener Hauptausschuss erreichte unsere Redaktion eine Anmerkung von Helmut Klose, dem allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Jan Nesselrath.

In dem Bericht wird Helmut Klose zitiert, dass er am Ende seiner Ausführungen deutlich gemacht habe: "Der Städte- und Gemeindeverbund lehnt es ganz klar ab, Jagdhunde von der Steuer zu befreien." Im nächsten Absatz berichtet LokalDirekt von einer Antwort des Städte- und Gemeindebundes NRW auf eine Anfrage zu dem Thema, in der ein Sprecher erklärte, dass — entgegen Kloses Aussage — eine ebensolche Befreiung als Orientierungsrahmen in der entsprechenden Mustersatzung enthalten sei.

In einer zweiten Stellungnahme erklärt der Städte- und Gemeindebund am Donnerstag, 29. Januar: "In unserer Antwort auf die Presseanfrage von LokalDirekt vom 27. Januar nach der Haltung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu einer möglichen Befreiung von Jagdhunden bei der Hundesteuer haben wir offenbar einige Sachverhalte nicht hinreichend differenziert zum Ausdruck gebracht. Wir bedauern sehr, dass es dadurch in der Debatte vor Ort möglicherweise zu Irritationen gekommen ist."

Weiter heißt es vom Städte- und Gemeindebund: "Richtig ist, dass eine Befreiung von Jagdhunden in unserer Mustersatzung ausdrücklich nicht vorgesehen oder empfohlen wird. Daher haben wir in unserer Antwort lediglich darauf verwiesen, dass eine solche Handhabung in anderen Kommunen durchaus anzutreffen ist und die Satzung daher das Thema aufgreift, um einen 'Orientierungsrahmen' zu geben. Dies geschieht aber nicht im Satzungstext, sondern lediglich in den Erläuterungen zu §4."

Der Hinweis bezieht sich auf folgenden Artikel:

"Symbolpolitik": Keine Abstimmung über Hundesteuer-Antrag der UWG