Ein Streit um ein Handy eskaliert im Sommer 2023 bei einem Paar aus Lüdenscheid derart, dass der Mann (21) seiner gleichaltrigen Freundin an den Hals packt und sie gegen eine Wand drückt. Erst Anfang 2025 erstattet die inzwischen 22-Jährige Anzeige wegen Körperverletzung. Und so findet sich ihr mittlerweile Ex-Freund mit reichlich Verzögerung im Amtsgericht Lüdenscheid vor dem Strafrichter wieder.
"Sie hatte mich provoziert. Ich hatte sie am Hals gepackt und an die Wand gedrückt. Es hat mir sofort leid getan. Ich habe meine Wut an einem Bild mit Glas ausgelassen und mich verletzt. Ich bin dann weg. Ich wollte mich selbst bei der Polizei anzeigen", sagt der Angeklagte aus. Kurz vor dem Polizeigebäude hätten ihn sein Vater in Begleitung der Geschädigten aber abgefangen: "Sie wollte keine Anzeige machen." Vor einem Jahr habe sich die Frau wegen eines anderen Mannes von ihm getrennt, so der Lüdenscheider weiter.
Seine Ex- Freundin muss vor Gericht als Zeugin aussagen. Sie bestätigt den Vorwurf: "Wir haben uns wegen seinem alten Handy gestritten. Er ist handgreiflich geworden, hat mich gegen die Wand gedrückt und gewürgt. Es war ganz kurz. Ich hatte etwas Halsschmerzen."
Die 22-Jährige erklärt, warum sie erst in diesem Jahr Anzeige erstattet hatte. Seit Januar habe sie einen neuen Freund. Der Angeklagte habe sich darüber geärgert und angefangen, sie zu bedrohen. "Ich habe gemerkt, dass die Angst von damals zurückkommt. Da habe ich Anzeige erstattet", sagt die Lüdenscheiderin. Im Vorstrafenregister des 22-Jährigen befindet sich eine Sachbeschädigung, bei der allerdings von der Verfolgung abgesehen worden war. Am Ende stellt das Gericht das Verfahren gegen den Mann nach Jugendstrafrecht vorläufig ein.
"Sie haben es bereut, sind einsichtig und haben verstanden, dass das ein Fehler war", begründet der Richter seine Entscheidung. Für eine endgültige Verfahrenseinstellung muss der Angeklagte 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und Kontakt zur Jugendgerichtshilfe aufnehmen und halten.