Virtuell in die Behörde statt persönlich zum Amt, digitaler, günstiger und schneller – das sind die Ziele der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung: „Digital und ohne Besuch waren bei uns schon seit 2015 einige Dienstleistungen möglich.
Neu sind jetzt die deutlich günstigeren Gebühren für diejenigen, die diesen Weg wählen“, sagt Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung.
Mehr als 13 Euro günstiger
Wer für sein Kfz beispielsweise die Außerbetriebsetzung bescheinigen lassen möchte, zahlt vor Ort im Amt dafür 15,90 Euro – online dagegen nur 2,10 Euro. Auch Adressänderungen sind mit 4,30 Euro statt 10,20 Euro online deutlich günstiger, Neuzulassungen fabrikneuer Fahrzeuge kosten online 12,80 statt 30 Euro und das Umschreiben aus einem anderen Zulassungsbezirk (bei Beibehaltung des Kennzeichens) gibt es beim digitalen Verfahren für 9,90 Euro statt für 23,60 Euro.
„Diese Grundgebühren können sich je nach Einzelfall durch Kosten für Klebesiegel, Abgaben an das Kraftfahrtbundesamt oder Gebühren für Porto und Wunschkennzeichen erhöhen“, teilt das Straßenverkehrsamt mit.

Plakette und Dokumente kommen per Post
Weiterer Vorteil: Wer sein Fahrzeug online zulässt, kann unmittelbar und mit ungestempeltem Kennzeichen losfahren. Als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung muss in diesen Fällen lediglich der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt und am Fahrzeug sichtbar angebracht werden. Gültig ist dieser zehn Tage, die fehlenden Plaketten und Dokumente erhalten die Fahrzeughalter per Post.
IT-Umstellung am 31. August
Um die IT auf die gesetzlichen Änderungen und neuen Gebühren umzustellen, ist die Zulassungsstelle in Schwelm am Donnerstag, 31. August, ab 12 Uhr geschlossen. Die Führerscheinstelle ist wie gewohnt bis 15 Uhr geöffnet.
Alle Online-Dienstleistungen im Zulassungswesen finden sich auf der Webseite der Kreisverwaltung.
BundID-Konto ist Voraussetzung
Um die Online-Angebote nutzen zu können, wird ein BundID-Konto benötigt. Mit diesem Konto, auch als Nutzerkonto des Bundes bezeichnet, können sich Bürger für Online-Verwaltungsleistungen öffentlicher Stellen identifizieren und authentisieren und Online-Anträge bei Behörden stellen. Alle Informationen zum Zugang finden sich auf der entsprechenden Info-Webseite.
Online-Ausweisfunktion notwendig
BundID bietet drei Vertrauensniveaus: „Basisregistrierung“, „substanziell“ und „hoch“. Grundsätzlich gilt: Umso vertraulicher die Daten bei einem Online-Antrag sind, desto höher ist das zu erfüllende Vertrauensniveau. Für fast alle Online-Angebote des Straßenverkehrsamtes ist das höchste Niveau erforderlich. Um für dieses freigeschaltet zu werden, sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine Europäischen ID Voraussetzung.










