Aktuell werden die Eingliederungshilfen für geistige, körperliche beziehungsweise Mehrfachbehinderungen kreisweit im Fachdienst ‚Soziales‘ des Märkischen Kreises geprüft. Anträge zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden-) seelischen Behinderung nimmt das Jugendamt des Kreises für die acht Städte und Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich (Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle) entgegen, heißt es in der Mitteilung des Märkischen Kreises.
An Unterstützungsleistungen kommen insbesondere die Begleitung im Schulalltag im Rahmen der Schulassistenz, Autismustherapie, Assistenz bei der Freizeitgestaltung oder auch eine Kostenübernahme für Hilfemittel in Betracht. Entscheidend ist, was das Kind aufgrund seiner Behinderung benötigt, sagt der Märkische Kreis.
Im Bereich der geistigen, körperlichen beziehungsweise Mehrfachbehinderungen erhielten 2024 insgesamt 495 Kinder (2023: 427) Unterstützungsleistungen, davon alleine 469 (2023: 427) in Form einer Schulassistenz und 105 Kinder erhielten eine Autismutherapie (2023: 95). Die Tendenz ist seit Jahren steigend, so der Märkische Kreis weiter. Das ist nicht darin begründet, dass es mehr Kinder mit Behinderungen gibt, sondern hat vielfältige Ursachen. „In den Schulen sind jetzt mehr Kinder in einer Klasse als früher und Lehrer müssen den damit gestiegenen unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Einzelförderung kann dann nur eingeschränkt durchgeführt werden“, stellt Marion Laqua, Fachdienstleiterin ‚Soziales‘, fest. Personalmangel erhöht die Belastung in den Schulen noch zusätzlich. Viele Eltern können nicht auf Unterstützung durch die Familie zurückgreifen. Großeltern, die diese Aufgabe früher klassisch übernommen haben, oder ältere Geschwister stehen oft nicht zur Verfügung. Bei Alleinerziehenden ist die Belastungssituation meist besonders groß, heißt es in der Mitteilung.
Kinder mit einer (drohenden-) seelischen Behinderung haben ab dem Schuleintritt Anspruch auf Eingliederungshilfe. Unterstützung erhalten Kinder im ambulanten Setting unter anderem in Form von Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie, im stationären Bereich unter anderem in Form von Wohngruppen. Für die Prüfung ist das örtliche Jugendamt zuständig. Für die acht Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt übernimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises die Aufgabe. In den vergangenen Jahren konnte Matthias Sauerland, Fachdienstleiter ‚Jugendförderung und Kinderbetreuung‘, einen stetigen Anstieg der Bedarfe und Fallzahlen in der Eingliederungshilfe verzeichnen. Rund 170 Vorgänge ergaben sich aus der durchschnittlichen Gesamtzahl im Jahr 2024.
Für 2028 ist vom Gesetzgeber geplant, alle Hilfen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ungeachtet der Behinderungsart im Jugendbereich zusammen zu fassen.








