Hintergrund ist die zusätzliche finanzielle Belastung und Überforderung der Kommunen durch die Mitfinanzierung der Märkischen Kliniken. Die schwierige Finanzsituation der Märkischen Kliniken ist in den vergangenen Monaten öffentlich, vorrangig im Kreistag des Märkischen Kreises, diskutiert worden. Die Finanzierung der Kliniken mit Standorten in Lüdenscheid und Werdohl wird im Rahmen der Kreisumlage durch alle 15 kreisangehörigen Kommunen im Märkischen Kreis sichergestellt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass neben den Verlusten, die die Kliniken einfahren, ein hoher, millionenschwerer Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu leisten sein wird.
Als Eigentümer der Märkischen Kliniken hat der Märkische Kreis ein Sanierungskonzept für das Kreisklinikum Lüdenscheid beschlossen. Demnach sollen bis zum Jahr 2033 rund 153 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen investiert werden, dessen Ausfinanzierung über die allgemeine Kreisumlage gedeckt werden sollen. Allein bis 2026 sind Investitionen in Höhe von rund 54 Millionen Euro geplant, die erhebliche Zinslasten verursachen.
Hemeraner nutzen Klinikum kaum
„Obwohl das Angebot des Kreisklinikums durch die Hemeraner Bürger kaum in Anspruch genommen wird, muss die Stadt Hemer einen erheblichen Anteil dieser Kosten tragen und gefährdet so zudem die medizinische Versorgung auf dem eigenen Stadtgebiet“, begründet Hemers Bürgermeister Christian Schweitzer das Vorgehen der Stadt. Die Forderung der Stadt Hemer beinhaltet, dass die Belastungen, die dem Kreis durch die Märkischen Kliniken entstehen, gerecht verteilt werden müssen: Die Splittung dieser Kosten muss entsprechend der bürgerlichen Inanspruchnahme geschehen. So habe eine erste juristische Einschätzung ergeben, dass es Ansatzpunkte für die Einführung einer differenzierten Kreisumlage gibt.
Bereits bei der sogenannten „Benehmensherstellung“ zum Entwurf des Kreishaushalts 2024 hatten sich die 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden kritisiert, über die Allgemeine Kreisumlage zur Finanzierung der Märkischen Kliniken mit herangezogen zu werden. Der diesmal von Mendens Bürgermeister Dr. Roland Schröder im Auftrag seiner Amtskollegin und Amtskollegen verfasste Brief stellt die Benehmensherstellung nur für den Fall in Aussicht, wenn „…die Festsetzung der Kreisumlage in der Haushaltssatzung die vollständige Verwendung der Ausgleichsrücklage innerhalb der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 zur Reduzierung der Umlagebedarfs eingesetzt wird. Es reicht nicht aus, lediglich die Verbesserungen aus dem voraussichtlichen Jahresergebnis 2022 umlagemindernd einzusetzen.“ Heißt übersetzt: Der Kreis soll erst einmal sein „Sparguthaben“ einsetzen.
Gutachten unterstreicht Wichtigkeit des Klinikums
Grundlage für die einmütige Entscheidung im Kreistag war für die Politikerinnen und Politiker unter anderem das Gutachten der „WMC Haelthcare GmbH“ aus München. Darin wird unter anderem festgestellt, dass der Einzugsbereich des Klinikums Lüdenscheid als Maximalversorger bei Notfällen „von elementarer Bedeutung für die gesamte Region“ ist. Zwar stammen 91 Prozent der Notfallpatienten aus dem Märkischen Kreis, auch aus den jetzt klagenden Städten, aber die Notfallversorgung reiche über den Märkischen Kreis hinaus bis in den Hochsauerlandkreis, den Kreis Olpe, den Oberbergischen Kreis, den Kreis Siegen-Wittgenstein und sogar in den Landkreis Altenkirchen.