Die Stadtverwaltung weist in Absprache mit dem Zweckverband für Abfallentsorgung (ZfA) auf die Grünabfall-Abfuhrtermine hin. Die erste Abfuhr erfolgt am Montag, 10. März.
Zur Gesetzeslage erklärt die Stadtverwaltung in ihrer Pressemitteilung: „Die Schonzeit für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze gilt zwar vom 1. März bis zum 30. September, allerdings gilt dabei immer der Leitspruch: Formschnitt ja, Kahlschlag nein. Schonende, zurückhaltende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte für die Verkehrssicherheit sind weiterhin erlaubt.“ Vor einem Schnitt sollte auf eventuell in Hecken und Sträuchern befindliche Vogelnester geachtet werden.
Die weiteren Abfuhrtermine in diesem Jahr: 7. April, 5. Mai, 2. und 30. Juni, 28. Juli, 25. August, 22. September, 20. Oktober, 17. November und 15. Dezember.
Darüber hinaus können Grünabfälle an den über 50 Containerstandorten im Stadtgebiet entsorgt werden.








