Für das Abbrennen eines Feuerwerks außerhalb der Silvesterzeit, beispielsweise anlässlich von Hochzeiten oder Geburtstagen, ist eine schriftliche Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Stadt Meinerzhagen weist darauf hin, dass entsprechende Anträge ab sofort spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung eingereicht werden müssen.
Antrag online oder postalisch einreichen
Das entsprechende Formular ist online verfügbar. Alternativ kann auch ein formloser Antrag per E-Mail oder Post eingereicht werden. Dieser muss folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Ort, Art und Umfang des Feuerwerks
- Datum und Uhrzeit
- Sicherheitsmaßnahmen und Entfernungen zu brandempfindlichen Gebäuden
Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Die Gebühren betragen 60 Euro.
Das Abbrennen eines Feuerwerks in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden sei prinzipiell verboten, betont die Stadt Meinerzhagen.
Weitere Fragen beantworten Martina Herrmann telefonisch unter 02354/77-139 oder via E-Mail an [email protected] sowie Lina Kniest unter 02354/77-238 oder per E-Mail an [email protected].








