Die neue Amtszeit für Schöffen und Schöffinnen am Landgericht Hagen (Strafkammern) und Amtsgericht Schwelm (Schöffengericht) beginnt am 1. Januar 2024 und endet zum 21. Dezember 2028.
Voraussetzungen für Bewerber
Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und müssen zum Stichtag 1. Januar 2024 mindesten 25 Jahre, jedoch nicht älter als 70 Jahre alt sein. Sie sollten die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, somit darf kein entsprechend anhängiges Ermittlungsverfahren gegen sie vorliegen.
Weitere Bedingung ist, dass die Bewerber wohnhaft in Breckerfeld sind, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen sowie über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und – wegen des zum Teil langen Sitzungsdienstes – über geistige Beweglichkeit und eine gesundheitliche Eignung verfügen.
Weil sie als Laienrichter einen entscheidenden Anteil an Urteilen in Strafprozessen, müssen Schöffen zudem ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und geistige Reife mitbringen.
Hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizei- oder Vollzugsbeamte sowie Bewährungshelfer und Religionsdiener sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden.
Bewerbungsverfahren
Die Stadtvertretung schlägt dem Schöffenwahlausschuss doppelt so viele Personen (acht) vor, wie Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Ersatzschöffen.
Interessenten können sich schriftlich bis zum 15. Mai 2023 beim Hauptamt der Hansestadt Breckerfeld, Frankfurter Straße 38, 58339 Breckerfeld, E-Mail: [email protected], bewerben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular steht auch auf der Internetseite der Stadt zum Download bereit.









