In der Zuständigkeitsordnung ist geregelt, welche Entscheidungen und welche Angelegenheiten die Stadtvertretung an die einzelnen Ausschüsse oder Gremien der Hansestadt überträgt. Mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung von Dezember 2009 sollen vor allem Verwaltungsvorgänge beschleunigt werden.
Bürgermeister ab 1. April für Aufträge bis 100.000 Euro zuständig
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14. März wurde beschlossen, die Zuständigkeit für Auftragsvergaben zu ändern, die bisher dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beziehungsweise dem Haupt- und Finanzausschuss oblagen. Demzufolge sind in der Hansestadt mit Wirkung zum 1. April 2023 nicht mehr die genannten Ausschüsse, sondern der Bürgermeister für diese Auftragsvergaben – etwa bei Bauangelegenheiten oder städtischen Grünanlagen – zuständig, sofern sie einen Auftragswert von 100.000 Euro nicht überschreiten.
Den jeweiligen Ausschüssen hat der Bürgermeister ab einem Auftragswert von 40.000 Euro bis 100.000 Euro mittels entsprechender Vorlage und unter Beifügung des Vergabevermerks Bericht zu erstatten. Bei der Vergabe von Aufträgen, deren Gesamtvolumen mehr als 100.000 Euro beträgt, bedarf es der Zustimmung der Stadtvertretung.
Wertgrenzen auf 40.000 Euro erhöht
Im Zuge der Änderung der Zuständigkeiten wurde auch die bisherige Wertgrenze von 30.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht, ebenso bezüglich der Niederschlagung, der Stundung und des Erlasses von Forderungen.
Einstimmiger Beschluss
Der Beschluss zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erfolgte einstimmig. Von der FDP war kein Fraktionsmitglied bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses anwesend.
Katrin Rutenbeck, die Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft, bezeichnete die Änderung als sinnvoll: „Zuvor haben wir in einer Sitzung nochmals über Dinge abstimmen müssen, die seitens der Verwaltung schon ‚durch‘ waren.“ Axel Zacharias (CDU) stimmte dieser Aussage zu: „Dadurch, dass die Zuständigkeit in diesen Punkten nun beim Bürgermeister liegt, lassen sich viele Verwaltungsverfahren erheblich beschleunigen.“
Wolfgang Duscherer betonte, dass die Transparenz der Auftragsvergabe auf jeden Fall auch zukünftig gegeben sein müsse. Dazu sei es unerlässlich, dass die zur Kenntnisnahme gereichten Vorlagen weiterhin alle Details sowie eine Begründung der Vergabe enthalten. Hierzu konform äußerten sich sowohl CDU-Fraktionsmitglied André Poth als auch Uwe Manthey von der SPD: „Eine transparente und nachvollziehbare Auftragsvergabe muss weiterhin gewährleistet sein.“
Bürgermeister Dahlhaus erklärte: „Jeder Vergabevermerk wird selbstverständlich auch zukünftig sämtliche Auftragsdetails sowie eine Zuschlagsbegründung enthalten.“









