Wie der Zoll mitteilt, handelt es sich bei dieser Art von Mitteilungen weder um Nachrichten des Zolls noch des jeweilen Transportunternehmens, sondern um eine Betrugsmasche. Der Empfänger soll nach Weiterleitung über den Link Überweisungen vornehmen beziehungsweise seine Bankdaten preisgeben.
Vereinzelt hatten sich Bürger an den Zoll gewandt, weil sie den – zumeist kleinen – Betrag einzahlen wollten, um eine vermeintliche Sendung zu erhalten. Andere hatten schon laut SIHK direkt an die Bundeskasse überwiesen beziehungsweise wollten das Geld persönlich bar bei der Zahlstelle des Hauptzollamts einzahlen.
Der Zoll rät, bei Erhalt einer solchen Nachricht diese einfach zu löschen. Er trete niemals auf diese Art an Paketempfänger heran, schicke Links oder fordere sie zu Zahlungen auf. Überdies gebe es in der
Kommunikation mit Behörden eine ausreichende Frist, um sich gegebenenfalls über die Echtheit von Schreiben und Mitteilungen zu informieren, so die SIHK.










