Nach dem Erdbeben in der Türkei hat der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein umfangreiches Informationspaket zur Bereitstellung von humanitären Hilfslieferungen in die Türkei ausgearbeitet.
Wie die SIHK mitteilt, müssen Unternehmen, die Hilfslieferungen in die betroffenen Regionen in der Türkei planen oder organisieren, dabei grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften beachten. Diese gelten bei Sachspenden in Notlagen weiterhin. Vor dem Transport von Hilfslieferungen mit Unionswaren müssen Unternehmen demnach prüfen, ob es sich um genehmigungspflichtige oder genehmigungsfreie Waren handelt.
Über entsprechende Hinweise informiert die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) auf ihrer Internetseite.









