In der Sitzung gab es eine wichtige Änderung des Prozessablaufes zu verkünden: Aufgrund der Verlängerung des Prozesses, in dem eigentlich am vorherigen Prozesstag ein Urteil gesprochen werden sollte, musste einer der Schöffen aus persönlichen Gründen ersetzt werden. Aus diesem Grund war während des gesamten Prozesses bereits ein Ersatzschöffe anwesend, der die Lücke nahtlos füllen konnte und die gesamte bisherige Verhandlung mitbekommen hatte.
Die wenigen restlichen Minuten nutzte die Jugendkammer, um einen erneuten Einblick in die kriminelle Vergangenheit des 19-Jährigen auf der Anklagebank zu werfen. Mehrere Verurteilungen von den Amtsgerichten Meinerzhagen und Lüdenscheid stehen im Auszug des Bundeszentralregisters, in einer vorherigen Urteilsbegründung heißt es, der Angeklagte sei „bereits im strafunmündigen Alter strafrechtlich in erheblich gemeingefährdender Weise auffällig geworden.“ Auch Konflikte mit Wachtmeistern und Mithäftlingen in den bisherigen Jugendarresten sind in der Akte dokumentiert.
Am kommenden, achten Prozesstag am 13. Juni wird Dr. Steffen Rieger sein biomechanisches Gutachten zum Unfallhergang präsentieren, der Urteilsspruch ist für den 24. Juni geplant. Beide Termine am Landgericht Hagen beginnen um 9.30 Uhr.
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