Ein 54 Jahre alter Mann drückt in der Schule einen 14-Jährigen an eine Wand, weil der seine Tochter geärgert haben soll. Das Verhalten hat ein juristisches Nachspiel.

Am 24. Juni 2024 stürmt der Vater einer Teenagerin in die Theodor-Heuss-Realschule in Lüdenscheid, die Schule seiner Tochter. Die zweite Pause ist gerade vorbei und die fünfte Unterrichtsstunde beginnt gleich. Vor einem Klassenzimmer zeigt die Tochter auf einen 14-Jährigen. Es ist ein Mitschüler des Mädchens. Er hatte sie wohl im Vorfeld öfter geärgert und war auch körperlich geworden. An diesem Tag soll er ihr ein Bein gestellt und die Schülerin zu Fall gebracht haben. Beim Sturz hatte sich das Mädchen wohl verletzt und deshalb ihren Vater per Handy zu Hilfe gerufen. Der 54-Jährige war sofort zur Schule gekommen.

Dort steht er nun also wütend dem 14-Jährigen gegenüber. Der Vater zögert nicht, packt den Teenager am Hals und drückt ihn mit den Worten " Ich bin es leid" gegen die Wand. Ein Lehrer versucht, die beiden auseinander zu bringen. Er bekommt Hilfe von Kollegen.

Der Fall landet im Amtsgericht Lüdenscheid, der Vater ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Laut Vorwurf soll der 54-Jährige den 14-Jährigen gewürgt und seinen Kopf gegen die Wand geschlagen haben. Er habe den Jungen gegen die Wand gedrückt und nicht dessen Kopf dagegen geschlagen, erklärt der Verteidiger für seinen Mandanten. "Er wollte den anhaltenden Übergriffen auf seine Tochter Einhalt gebieten. Es war eine Spontanreaktion. Er sieht ein, dass das falsch war und er bedauert es", so der Anwalt weiter.

Der Lehrer, der als Erster dazwischen gegangen war, bestätigt vor Gericht, dass der Angeklagte den Schüler gegen die Wand gedrückt und nicht dessen Kopf dagegen geschlagen hatte. Der 31-Jährige erklärt auch, dass der Junge die Tochter zuvor verletzt hatte. Der Geschädigte selbst gibt im Zeugenstand an, keine gute Erinnerung mehr an den Vorfall zu haben. "Ich möchte nicht lügen", sagt er. Er wisse noch, dass der Lüdenscheider ihn gepackt habe. Zwei Handabdrücke seien an seinem Hals zu sehen gewesen. Ein Tag sei er der Schule fern geblieben. Seit dem Angriff habe er Angst vor dem Mann.

Der Verteidiger bringt an, dass sein Mandant sich an ein einjähriges Hausverbot der Schule gehalten habe und sein Verhalten bereue: "Es besteht keine Wiederholungsgefahr." Er regt an, das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten einzustellen. Darauf lässt sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nur mit Bauchschmerzen ein. Es könnte nicht sein, dass aggressive Eltern die Probleme ihrer Kinder lösten.

Der 54-Jährige muss daher für eine endgültige Einstellung 300 Euro an den Geschädigten und 600 Euro an die Staatskasse zahlen. Das entspricht der Hälfte seines monatlichen Einkommens. Nach Verkündung der Entscheidung bittet die Mutter des Jungen darum, etwas sagen zu dürfen. Sie darf: "Es geht hier nicht um Schmerzensgeld. Es war schlimm für meinen Sohn und für mich. Wir müssen doch ein Vorbild sein als Eltern."