Im Märkischen Kreis beginnen Ende August die Schuleingangsuntersuchungen für Kinder, die zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig werden.

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Untersucht werden unter anderem Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, die visuelle Wahrnehmung, das Zahlen- und Mengenverständnis, die Sprachentwicklung sowie das Hörvermögen. Auch körperliche und sozial-emotionale Aspekte spielen eine Rolle. Ziel ist es, mögliche gesundheitliche oder pädagogische Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und die Schulfähigkeit aus medizinischer Sicht einzuschätzen.

Stichtag 30. September

Zur Untersuchung eingeladen werden alle Kinder, die am 30. September 2027 sechs Jahre alt sind. Die Termine sollen möglichst zeitnah zum sechsten Geburtstag stattfinden. Die Erziehungsberechtigten erhalten zuvor eine schriftliche Einladung mit weiteren Informationen und einem Fragebogen zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes. Dieser kann vorab online ausgefüllt werden.

Zum Termin sollten unter anderem das Vorsorgeheft und der Impfpass mitgebracht werden. Auch vorhandene medizinische Berichte zu Erkrankungen oder Entwicklungsauffälligkeiten sind hilfreich. Die Untersuchung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.

Neben körperlichen und medizinischen Voraussetzungen werden auch Konzentration, Ausdauer, Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Wahrnehmungsfähigkeit überprüft. Ebenso werden soziale und emotionale Fähigkeiten wie Gruppenfähigkeit, Regelverständnis und die Ablösung von der Familie berücksichtigt.

Die Untersuchungen werden von Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises durchgeführt. Dabei kommt ein landesweit standardisiertes Verfahren zum Einsatz. Die Ergebnisse werden in einem Schulgutachten zusammengefasst und den Erziehungsberechtigten sowie der aufnehmenden Schule mitgeteilt.