„Alle Kinder, die im Zeitraum 01.10.2017 – 30.09.2018 geboren wurden, werden im August 2024 (Schuljahr 2024/2025) schulpflichtig und müssen daher jetzt von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden“, darauf weist die Gemeinde Schalksmühle hin. Die Anmeldeverfahren in der Gemeinschaftsgrundschule Spormecke und in der Primusschule Schalksmühle finden in der Zeit vom 16. bis zum 27. Oktober statt. Die Verfahren sind an den beiden Schulen etwas unterschiedlich und verlaufen wie folgt:
Primusschule:
Das Anmeldeverfahren in der Primusschule läuft ausschließlich schriftlich über ein Anmeldeformular. Das Anmeldeformular können Eltern über die Homepage der Primusschule downloaden (www.primusschule.de) und ausdrucken oder sie erhalten es über das Schulsekretariat. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist per Post oder per E-Mail ([email protected]) bis spätestens zum 27.10.2023 an die Primusschule zu senden.
Wichtig: Mit dem Anmeldeformular sind unbedingt Kopien von folgenden Unterlagen miteinzureichen:
- Geburtsurkunde oder Reisepass des Kindes
- Nachweis über den Masernimpfschutz (Kopie Impfausweis)
- Bildungsdokumentation (aus der Kindertageseinrichtung)
Kontaktdaten: Primusschule Schalksmühle, Löh 5, 58579 Schalksmühle
Sekretariat: Frau Bernhardt-Schaefer, Tel. 02355 / 909711, E-Mail: [email protected]
Gemeinschaftsgrundschule Spormecke:
Für das Anmeldeverfahren in der Gemeinschaftsgrundschule Spormecke müssen die Eltern in dem Anmeldezeitraum (17. – 27.10.2023) persönlich in der Schule erscheinen. Für dieses Anmeldegespräch ist im Vorfeld telefonisch einen konkreter Termin zu vereinbaren!
Kontaktdaten: Gemeinschaftsgrundschule Spormecke, Spormecke 4, 58579 Schalksmühle
Sekretariat: Frau Kusanke Tel. 02355 / 6665 E-Mail: [email protected]
Zu dem Anmeldegespräch sind Kopien von folgenden Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde oder Reisepass des Kindes
- Nachweis über den Masernimpfschutz (Kopie Impfausweis)
- Bildungsdokumentation aus der Kindertageseinrichtung
Wichtig: Das Kind muss bei dem Anmeldegespräch nicht dabei sein!
Die Schuleingangsdiagnostik für alle nächstes Jahr schulpflichtig werdenden Kinder erfolgt an beiden Schulen erst zu einem späteren Zeitpunkt (ab dem 4. Dezember).
„Darüber hinaus erhalten alle Eltern außerdem noch eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung ihres Kindes vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises“, teilt die Gemeinde mit.









