Sachbearbeiter Paul Itzek von der Kreisverwaltung in Schwelm empfiehlt, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen: „Die Förderung erfolgt erst ab dem Monat, an dem ein unterschriebener Antrag vorliegt, nicht rückwirkend.“ Wer seine Dokumente bereits sechs bis acht Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres einreicht, profitiere in der Regel von kürzeren Bearbeitungszeiten.
Online-Antrag
Am einfachsten gelingt der Antrag laut Itzek online über die BAföG-Digital-Seite. Hilfetexte begleiten hier die Eingabe ins Online-Tool Schritt für Schritt. Wer die eID-Funktion des Personalausweises nutzt, spart sich zudem das Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden der Formulare. Im persönlichen Account lässt sich der Bearbeitungsstatus jederzeit nachverfolgen.
Alternativ ist es möglich, die erforderlichen Dokumente per E-Mail an [email protected] einzureichen oder das BAföG-Kontaktformular auf der Webseite des Ennepe-Ruhr-Kreises zu nutzen. Für eine persönliche Beratung stehen die Beschäftigten des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummern 02336/932217 sowie 932256.
Stichwort Schüler-BAföG
Schüler-BAföG wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung.
Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig. Die gymnasiale Oberstufe in den meisten Fällen hingegen nicht. Weiteren Einfluss auf die Entscheidung haben die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter.
Für die Höhe des Förderbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Vermögen und Einkommen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern, Schulform und die Frage, ob der oder die Jugendliche noch bei den Eltern wohnt. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 262 und 736 Euro. Zu zahlende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung lassen den Bedarfssatz noch steigen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden Ansprechpersonen zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Meister-BAföG geht, können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln wenden.









