Für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben am Wahlsonntag in den 19 Wahllokalen, in den sechs Briefwahlvorständen und für organisatorische Aufgaben im Rathaus werden wieder rund 230 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Hier folgen einige wichtige Informationen des Wahlamts:
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 13.Januar und bis zum 2. Februar zugeschickt. Auf ihnen sind der Wahlbezirk und das Wahllokal abgedruckt. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt (Tel. 923-189 oder -114) in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und damit ihr/sein Wahlrecht ausüben kann.
Hinweis für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigt sind – wenn sie genannten Voraussetzungen erfüllen – auch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich hier aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind.
Das können z.B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ausland, Grenzpendlerinnen oder -pendler oder auch Auslandsdeutsche sein, die durch ein Engagement in Verbänden, Parteien oder sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen und dies darlegen. Zuständig ist die Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Wenn Antragstellende nie in Deutschland gemeldet waren, ist diejenige Kommune zuständig, der sie am engsten verbunden sind.
Antrag stellen
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Deutsche im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, sollten sie frühestmöglich einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eingegangen sein. Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Bundestagswahl für im Ausland lebende Deutsche sowie auch den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Wahlscheinantrag stehen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Hinweis für blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte
Zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl können blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte Stimmzettelschablonen bei der Arbeitsgemeinschaft der Blindenverbände unter der Telefonnummer 0231/557590-0 bestellen.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 3. bis zum 7. Februar während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 110 des Rathauses eingesehen werden.
Möglichkeit der Briefwahl
Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich Anfang Februar 2025). Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Plettenberg, Wahlamt, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg senden oder im Rathausbriefkasten einwerfen. Der Wahlschein wird dann zusammen mit den Briefwahlunterlagen umgehend zugeschickt. Der Antrag kann auch in jeder anderen Schriftform gestellt werden. Nur eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro
Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann auch persönlich im Rathaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten gestellt werden. Die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind zwei Wahlbüros eingerichtet worden, die zu den üblichen Dienstzeiten geöffnet sind. Diese befinden sich vor dem Ratstrakt, es handelt sich um die Räume 007 und 008. Die Wahlbüros stehen voraussichtlich ab Montag, 10. Februar zur Verfügung.
Beantragung der Briefwahlunterlagen per Internet
Wer über einen Internetanschluss verfügt, kann ab sofort über den Link unter der Adresse www.plettenberg.de/rathaus/politik/wahlen die Briefwahlunterlagen online beantragen. Wer den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus in den Wahlbüros stellt, kann an Ort und Stelle wählen oder die Briefwahlunterlagen mitnehmen. Wie bei der Kommunalwahl dürfen die Briefwahlunterlagen für bis zu vier weitere Personen, allerdings nur gegen Vollmacht, ausgehändigt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist dazu eine entsprechende Vollmacht abgedruckt. Für alle Fragen in Zusammenhang mit der Bundestagswahl steht das Wahlamt unter den Rufnummern 923-189 und 923-114 zur Verfügung.








