Vor dem Amtsgericht Hagen ist der Prozess gegen einen 61-jährigen Mann aus Schalksmühle fortgesetzt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Morgen des 25. Oktober 2025 seine Vermieter mit einem Messer angegriffen zu haben. Die Ehefrau erlag den Verletzungen, ihr Ehemann wurde schwer verletzt.

Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch, 6. Mai, stand vor allem die Aussage des überlebenden Ehemannes, der als Nebenkläger auftritt. Ergänzt wurden seine Schilderungen durch Angaben des gesetzlichen Betreuers des Angeklagten sowie von Ersthelfern.

Langjähriges Mietverhältnis und gewachsenes Nachbarschaftsverhältnis

Der heute 76-jährige Ehemann schilderte im Zeugenstand, der Angeklagte sei bereits im Herbst 2008 in die Souterrainwohnung im Reeswinkel eingezogen und habe seither „als Teil der Hausgemeinschaft irgendwie dazugehört“. Über Jahre habe ein vergleichsweise enges Verhältnis bestanden. Der Angeklagte sei zu Geburtstagen oder Grillfesten eingeladen worden, habe sich zeitweise um Blumen gekümmert und auch die Post während Urlaubszeiten entgegengenommen.

Gleichzeitig habe er jedoch als sehr zurückhaltend gegolten. „Er ist jemand, der nie wirklich mitteilsam war. Man musste ihm eigentlich immer alles aus der Nase ziehen“, sagte der 76-Jährige. Die Antworten seien häufig knapp ausgefallen. Nach seiner Einschätzung habe der Angeklagte kaum soziale Kontakte gehabt. „Außer seinem ehemaligen Chef hatte er niemanden“, so der Ehemann. Frühere Bekanntschaften seien im Laufe der Jahre eingeschlafen.

Zunehmender Rückzug und verwahrloste Wohnung

Nach Angaben des 76-Jährigen habe sich das Verhalten des Angeklagten insbesondere ab Ende 2024 deutlich verändert. Er habe sich zunehmend zurückgezogen und sei schließlich kaum noch anzutreffen gewesen. Mitte 2025 habe die Familie schließlich die Polizei verständigt, nachdem der Angeklagte längere Zeit nicht mehr erreichbar gewesen sei.

Die Beamten öffneten in diesem Zusammenhang die Wohnung. Der Ehemann schilderte einen Zustand, der ihn nachhaltig erschüttert habe: In der Wohnung habe ein „heilloses Chaos“ geherrscht. Auf dem Tisch hätten sich zahlreiche geöffnete und ungeöffnete gelbe Briefe sowie Zahlungsaufforderungen befunden. Auch das Badezimmer sei stark verwahrlost gewesen — mit verschmutzten Fliesen, Schimmelbildung und Rost an Heizkörpern sowie insgesamt desolatem Zustand.

Parallel dazu habe sich der gesundheitliche Zustand des Angeklagten verschlechtert. Dieser soll sich laut Aussage des 76-Jährigen zwischenzeitlich wegen eines Suizidversuchs in psychiatrischer Behandlung im Klinikum befunden haben.

Eskalation im Mietverhältnis und Kündigung

Nach dem Klinikaufenthalt habe das Ehepaar versucht, wieder Kontakt aufzunehmen — auch, um Reparaturen in der Wohnung durchführen zu können. Zudem habe man Hilfe angeboten, unter anderem eine Schuldnerberatung. „Von ihm kam nichts zurück. Er sagte uns, es sei alles doch nicht so schlimm“, erinnerte sich der 76-Jährige.

Als der Ehemann den Angeklagten später mit einer Aufstellung der Mietrückstände konfrontiert habe, sei die Situation eskaliert. „Er hat den Zettel vor meinen Augen zerrissen und mir die Fetzen entgegengeworfen“, sagte er. Der Angeklagte habe hinzugefügt: „Ihr könnt mir gar nichts.“ In der Folge sei das Mietverhältnis fristlos gekündigt worden. Der Auszug sei für Ende Oktober 2025 vorgesehen gewesen.

Tattag: Angriff im Eingangsbereich

Am Morgen des 25. Oktober habe es an der Haustür geklingelt. Der Vermieter schilderte, er habe zunächst mit seiner Frau im Bett gefrühstückt und Zeitung gelesen, als diese zur Tür gegangen sei. Über die Videoanlage habe sie den Angeklagten erkannt und ihren Ehemann gebeten zu öffnen. Als dieser die Tür öffnete, habe der Angeklagte dort gestanden — beide Hände in den Taschen.

„Ich will jetzt die Miete zahlen“, habe er gesagt. Unmittelbar danach soll er mit einem Messer auf den Vermieter eingestochen haben. Der 76-Jährige erinnerte sich an zwei Stiche, durch die er schwere Verletzungen erlitten habe. Unter anderem seien eine Rippe gebrochen und ein Lungenflügel verletzt worden. Ein weiterer Stich habe innere Organe getroffen.

Er habe seiner Frau noch zugerufen: „Er hat ein Messer, er bringt uns um.“ Danach habe der Angeklagte zunächst von ihm abgelassen, berichtete der Zeuge vor Gericht. Anschließend soll der Angeklagte die Ehefrau im Wohnbereich angegriffen haben. Trotz schwerer Verletzungen habe sich die 73-Jährige noch aus dem Haus retten können, bevor sie vor dem Gebäude zusammengebrochen sei.

„Ein ganz kurioser Fall“ — Betreuer über schwierige Einordnung

Der gesetzliche Betreuer des Angeklagten sprach vor Gericht von einem „ganz kuriosen Fall“. Der Kontakt sei von Beginn an schwierig gewesen, Briefe seien teilweise unbeantwortet geblieben oder zurückgekommen. „Man weiß nicht, ob manche Dinge bei ihm nicht ankommen“, sagte der Betreuer. Nach seiner Einschätzung habe der Angeklagte im Alltag vielfach Anleitung benötigt. Dies habe dieser selbst mit den Worten beschrieben: „Wenn mir das keiner sagt, dann passiert auch nichts.“

Auch die Frage, ob fehlender Wille oder Unvermögen vorliege, sei für ihn nicht zu beantworten. „Will er nicht, kann er nicht — das ist unklar“, so der Betreuer. Der Angeklagte habe zudem angegeben, sich an vieles nicht erinnern zu können. Informationen müsse man ihm „aus der Nase ziehen“. Er habe keine Kinder, keine partnerschaftlichen Beziehungen und vollständig isoliert gelebt.

Medizinisch seien mehrere Belastungen hinzugekommen: ein Schlaganfall 2020, zunehmende Stoffwechsel- und Nierenerkrankungen sowie ein Suizidversuch im Sommer 2025. Danach habe sich der Rückzug weiter verstärkt; zuletzt sei eine Depression diagnostiziert worden.

Ersthelfer berichten von Situation nach der Tat

Ein Ehepaar, das kurz nach der Tat Erste Hilfe leistete, schilderte ebenfalls den Morgen des Geschehens. Beide seien mit ihrem Hund unterwegs gewesen, als sie Schreie aus dem Bereich einer Bushaltestelle gehört hätten. „Da kam mir der Herr entgegen. Er wirkte völlig emotionslos“, sagte die Ersthelferin. Der Mann sei anschließend um eine Ecke gegangen und die Treppe zur Kellerwohnung hinabgelaufen. Aggressives Verhalten hätten sie nicht wahrgenommen. „Er war weder aggressiv noch boshaft. Nur emotionslos“, so die Zeugin. Während ihr Mann Erste Hilfe leistete, habe sie um 8.25 Uhr den ersten Notruf abgesetzt.

Der Prozess wird am Dienstag, 12. Mai, fortgesetzt.

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