Alle betroffenen Kunden sollen die ihnen zustehenden Entlastungen rückwirkend ab Januar 2023 in voller Höhe, beginnend mit dem April-Abschlag, erhalten. Damit setzen die Energieversorger die im Dezember 2022 vom Gesetzgeber beschlossene Energiepreisbremse um. Diese sieht eine Kostendeckelung für Strom, Gas und Wärme vor. Für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen beträgt sie beim Strom 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), beim Gas 12 Cent/kWh sowie bei Fernwärme 9,5 Cent/kWh.
Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent der ermittelten relevanten Verbrauchsmengen, heißt es in der Mitteilung der Energieversorger. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch zahlten die Kunden den mit den Stadtwerken Lüdenscheid und Mark-E vereinbarten Vertragspreis.
Mit Wirkung zum 1. April 2023 werden die beiden Energieversorger alle Entlastungsbeträge berücksichtigen und entsprechend verrechnen. Damit verbunden sollen die Kunden auch neue – in der Regel niedrigere – Abschlagsbeträge erhalten.
Im Internet haben die Stadtwerke Lüdenscheid und Mark-E zudem entsprechende Informationen zusammengestellt. Kunden erhalten hier insbesondere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Energiepreisbremsen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Individuelle Kommunikationsmöglichkeiten mit den Stadtwerken Lüdenscheid und mit Mark-E
Die Stadtwerke Lüdenscheid und Mark-E sind unter den gewohnten Kommunikationskanälen erreichbar und empfehlen aufgrund des deutlichen Anstiegs der Kundenanfragen, sich bevorzugt über die Website und die dort bereitgestellten FAQs zu informieren. Darüber hinaus können Kunden Stammdaten und Zählerstände über das Online Center und auch über die Stadtwerke Lüdenscheid App ändern. Diese stehe sowohl im Google Play Store als auch im Apple Store zum Download zur Verfügung.








