Das Verfahren ist automatisiert. Von der Druckerei geht es direkt in den Versand, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Jede Briefzustellerin und jeder Briefzusteller hat damit rund 1000 Sendungen zusätzlich im Gepäck.
„Der Versand von Wahlunterlagen und Wahlbriefen läuft nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards ab.“, so die Post. In den Briefzentren werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenachrichtigungen präzise vorbereitet. Sind Briefkästen bei der Empfängerin oder dem Empfänger dann noch gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können die Postboten die wichtige Post zuverlässig zustellen.
Weitere Tipps helfen der Deutschen Post bei der Zustellung:
– Namensschild an Briefkästen
– Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein
– Sammelbriefkästen oder Einwurfschlitze in Haustüren bei mehreren Wohneinheiten
– Briefkasten regelmäßig leeren, um Überfüllung zu vermeiden
Durch Ankreuzen auf der Wahlbenachrichtigung oder vielfach auch online bei der Gemeinde des Hauptwohnortes können die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Sie bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen – hellroten – Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Den hellroten Wahlbrief abschließend in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.
Wahl ab 10. Februar auch im Bürgerbüro möglich
Das Zeitfenster für die Wahlentscheidung per Post ist durch die vorgezogene Wahl deutlich kleiner als üblich. Damit der Wahlbrief rechtzeitig dem Wahlamt zur Auszählung der Stimmen vorliegt, empfiehlt die Deutsche Post, ihn spätestens am Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der Briefkastenleerung oder in einer ihrer Filialen abzugeben. Innerhalb Deutschlands ist dies für Wahlberechtigte portofrei.
Mit der Wahlbenachrichtigung kann ab 10. Februar auch direkt im Bürgerbüro (Rathaus) gewählt werden. Vorher, so Cynthia Macke, liegen die Stimmzettel nicht vor. Die werden erst Ende Januar gedruckt.









