Die Polizei des Märkischen Kreises rechnet im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahren mit einem unruhigeren Jahreswechsel. Laut Pressemitteilung würden die Einsatzstärken daher in der Silvesternacht kreisweit erhöht, um das zu erwartende Einsatzaufkommen abarbeiten zu können.
Anders als in den vergangenen beiden Jahren, gibt es beim Jahreswechsel 2022/2023 keine Verkaufs- oder Ansammlungsverbote. Auch Böllerverbotszonen gibt es im Märkischen Kreis nicht. Es darf also geböllert werden. Unter bestimmten Auflagen:
- Das Böllern an Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und an feuergefährdeten Gebäuden ist verboten
- Böllern ist nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr, und dem 1. Januar, 24 Uhr, gestattet
- Böller und Raketen dürfen nur Personen über 18 Jahren zünden (Klasse-2-Feuerwerk)
- Kinder dürfen nur Klasse-1-Feuerwerk nutzen, z.B. Knallerbsen oder Tischfeuerwerk
- Nur Feuerwerk mit CE bzw. BAM-Kennzeichnung ist zulässig. Der Verkauf ist nur zwischen dem 29. Dezember dem und 31. Dezember gestattet
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.
„Wir können nicht oft genug betonen, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk erhebliche Gefahren birgt“, sagte Polizeisprecher Marcel Dilling und appelliert, auf andere Rücksicht zu nehmen.









