Pleiten, Pech und Pannen: Michael Dregger, Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses, hat in der jüngsten Ausschusssitzung eine neue Fehlerkultur in Lüdenscheid gefordert. Anlass war die Aufarbeitung des Neubaus der Stützmauer an der Parkstraße/Winkhauser Straße. Trostpflaster: Das Bauwerk wird nicht so teuer wie zuletzt veranschlagt.
Dabei geht es um die öffentliche Kritik an der neuen Sichtbetonmauer, die viele Bürger als optisch unpassend und zu teuer empfinden. Ursprünglich war der Ersatzneubau mit 420.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Tatsächlich wird sie aber offensichtlich nicht so teuer. Das berichtete Andreas Fritz, Leiter des Städtischen Transport- und Reinigungsbetriebs (STL).
STL-Chef schildert Projektverlauf
Er hatte zuvor den Projektverlauf des Mauerbaus seit Februar 2023 geschildert. Dabei kam es zu widersprüchlichen Auskünften der Unteren Denkmalschutzbehörde, mit der insgesamt drei E-Mail-Kontakte bestanden. Zunächst wurde bestätigt, dass die Mauer unter Denkmalschutz stehe, später war nur noch von einem Umgebungsschutz des benachbarten denkmalgeschützten Gebäudes, in dem das Forstamt untergebracht ist, die Rede. Im weiteren Verlauf wurde die Behörde nicht mehr über den Projektfortschritt informiert. Schließlich erklärte sie sich für nicht zuständig, da das benachbarte Denkmal dem Land gehöre, und verwies an die Bezirksregierung Arnsberg.
Die Bezirksregierung erteilte am 26. Januar nachträglich grünes Licht für den bereits weitgehend umgesetzten Bau und äußerte keine Beanstandungen aus denkmalrechtlicher Sicht. Fritz räumte Fehler im Abstimmungsprozess ein und erklärte, man hätte den Denkmalschutz früher und klarer einbinden müssen. Möglicherweise hätte dies eine einfachere und kostengünstigere Lösung ermöglicht.
Tatsächliche Kosten unter dem Haushaltsansatz
Die tatsächlichen Baukosten werden voraussichtlich bei rund 346.000 Euro liegen und damit deutlich unter dem Haushaltsansatz bleiben. Als kostentreibend wurde unter anderem genannt, dass auf der angrenzenden Straße keine Baustelleneinrichtung möglich gewesen sei. Eine günstigere Bauweise sei wegen verkehrlicher Mindestanforderungen nicht umsetzbar gewesen.
Optisch werde sich an der Sichtbetonmauer nichts Wesentliches mehr ändern. Laut Fritz sei diese Ausführung so genehmigt worden; er äußerte jedoch die Hoffnung, dass das Gesamtbild mit dem noch zu montierenden Geländer akzeptabler wirken werde.










