Wenn Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr mit einem Verwarngeld belegt wurden, kann der Verstoß und die Höhe der Verwarnung per QR-Code (auf dem Infoblatt) eingesehen werden. Auch die Zahlung des Verwarngeldes lässt sich über diesen Weg veranlassen. Für viele eine bequeme Art, um das gesamte Prozedere zügig abzuwickeln: So wurde, wie bereits auch schon in anderen Städten, eine Möglichkeit geschaffen, die unkompliziert und ohne Zwischenschritte eine digitale Abwicklung zulässt.
In den ersten Wochen wurde das neue Verfahren von zahlreichen Bürgern bereits in Anspruch genommen. Aber auch der „klassische“ Weg wird nach wie vor genutzt. Wenn innerhalb einer Woche das Verwarngeld nicht angewiesen wurde, gibt es üblicherweise ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung des Verwarngeldes per Post.
Dieser bekannte schriftliche Schritt wurde bewusst offengehalten, da viele Bürger nach wie vor nicht alles über online-Wege abwickeln möchten. Das gilt insbesondere für ältere Menschen. Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit, sich zur Ordnungswidrigkeit zu äußern.
Das erste Fazit der Stadt nach fast drei Monaten: Beide Verfahren werden in etwa gleichwertig genutzt. Dies sieht die Verwaltung als „positives Resümee, dass diese zweigleisige Vorgehensweise genau richtig ist“. Deshalb werden beide Alternativen, ob online oder postalisch, auch künftig seitens der Stadt Meinerzhagen angeboten.









