Damit der Jahreswechsel möglichst für alle Bürgerinnen und Bürger in ein „Frohes Neues“ führt, Rettungsdienste und Notaufnahmen nicht unnötig belastet werden, gibt Thorsten Spiegel, Ordnungsamtsleiter der Stadt Plettenberg, Hinweise zum Umgang mit Silvester-Feuerwerk.
Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Erkennbar sind diese an ihrer CE-Kennzeichnung und Prüfziffern. Feuerwerkskörper aus dubiosen Quellen können nicht zugelassene gefährliche Substanzen oder zu viel Sprengstoff enthalten.
Bereits durch den Besitz illegaler Feuerwerkskörper kann man sich strafbar machen (§ 40 Sprengstoffgesetz: Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe).
Auch typische Silvester-Feuerwerkskörper und Raketen der Kategorie 2 sind „Sprengstoff“. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen diese weder erwerben noch sollten sie damit hantieren (ausgenommen Jugendfeuerwerk der Kategorie 1, das grundsätzlich an Jugendliche ab 12 Jahren abgegeben werden darf).
Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder – und Altersheimen sowie Krankenhäusern oder besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Reetdächer, Fachwerk) oder Anlagen (z. B. Tankstellen) ist mit Blick auf unverhältnismäßige Störungen, vulnerable Personengruppen und hohe Brandgefahr verboten (§ 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
Nach dem Anzünden von Feuerwerk unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Feuerwerken und Alkoholkonsum vertragen sich nicht.
Raketen nur senkrecht und aus standsicheren Flaschen zünden (z. B. aus Getränkekisten), niemals aus der Hand.
Nicht gezündetes Feuerwerk (Blindgänger) nie erneut zünden. Es kann hierbei zu einem schnellen Durchzünden mit schweren Verbrennungen kommen. Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, mit Wasser übergießen, um ein unkontrolliertes Zünden zu vermeiden.
Fenster, Dachluken und dergleichen in der Silvesternacht möglichst geschlossen halten.
Brennbare Gegenstände (Altpapier, Weihnachtsbaum, Gartenmöbel und dergleichen) von Balkon oder Terrasse besser entfernen.
Vor der Entsorgung von abgebrannten Feuerwerkskörpern diese erst länger kontrolliert auskühlen lassen oder mit Wasser übergießen, bevor diese entsorgt werden.
Kommt es trotz aller Vorkehrungen zu einem Unfall oder einem Brand, nicht zögern, Rettungskräfte per Telefon unter 112 zu alarmieren.








