Wenn Kinder krank sind, ist die Betreuung zwischen den Elternteilen ungleich verteilt. Das belegt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Märkischen Kreis.

Danach wurden dort im Jahr 2025 lediglich 24,5 Prozent aller Kinderkrankentage von männlichen AOK-Mitgliedern beantragt. „Dass Kinderkrankentage auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist. Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen können“, sagt AOK- Serviceregionsleiter Dirk Schneider. Im Jahr 2025 wurde im Märkischen Kreis in insgesamt 4657 AOK-Fällen Kinderkrankengeld beantragt.

Anspruch richtet sich nach jeweiliger Familiensituation

Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht“, sagt Schneider. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage), bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. Die Inanspruchnahme setzt dabei ein ärztliches Attest voraus. Eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974.

Eine Frau misst mit der Hand die Temperatur eines erkrankten Kindes, das im Bett liegt und besorgt dreinblickt. Im Hintergrund ist ein Smartphone zu sehen.
Die Betreuung von erkrankten Kindern ist auch im Märkischen Kreis immer noch Frauensache. 75,5 aller Kinderkrankentage werden von Frauen genommen.
Foto: AOK/Colourbox/hfr.

Verdienstausfall soll ausgeglichen werden

Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für Beschäftigte, dem Job fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten ein. „Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen wir die Eltern mit dem Kinderkrankengeld“, erklärt Schneider. Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit - aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher. Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Einfaches Antragsverfahren

Bleibt das Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, müssen die Eltern bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest einreichen. Der Vordruck für den Antrag auf Kinderkrankengeld steht für AOK-Versicherte auf der AOK-Webseite bereit oder ist über das Online-ServiceCenter ‚Meine AOK‘ abrufbar. Hier kann auch der Status des Antrags verfolgt werden: Vom Eingang, über die Bearbeitung bis hin zur schnellen Entscheidung.