Unter der bekannten Adresse www.plettenberg.de oder alternativ notfallseite.sit.nrw/plettenberg erhalten Nutzer aktuelle Infos.
So weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass zurzeit alle Arten von Abgaben (Grundbesitz, Gewerbesteuern, OGS-, Kita- und Schulgebühren, Essensgelder, Unterhalt etc.), die normalerweise per Lastschriftverfahren eingezogen werden, nicht abgebucht werden können. Dies werde allerdings geschehen, sobald die dafür nötigen Systeme wieder funktionieren. „Also halten Sie diese Gelder bitte zurück bzw. legen Sie sich diese zur Seite und überweisen Sie diese nicht selbsttätig“, heißt es. Ansonsten könne es zu Doppelungen kommen.
Wer diese Abgaben üblicherweise selbst überweist oder einen Dauerauftrag eingerichtet hat, für den ändere sich nichts.








