Auf Gemeindegebiet soll neuer Wohnraum geschaffen werden. Hierfür soll ein neues Baugebiet ausgewiesen werden, dies wurde von den Mitgliedern des Rats in der Sitzung im September 2022 beschlossen. Es sind die letzten freien Grundstücke im Besitz der Gemeinde. Zwei Flächen in Wiblingwerde sind dazu, wie bereits berichtet, eingeplant. Einmal eine derzeitige Ausgleichsfläche, namens Flur 10, Parzelle 1388 östlich des Niggenhuser Hofes und die gemeindliche Fläche, Flur 10, Parzelle 236. Zu diesen Bezeichnungen gehört einmal die Fläche zwischen Harpkestraße und Niggenhuser Hof. Dort verläuft aktuell die Stromtrasse. Da Amprion, wie berichtet, eine neue Stromtrasse baut, die an Wiblingwerde vorbei führt, wird diese Freileitung zurückgebaut und es entsteht Platz für neue Grundstücke. Die zweite Fläche befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Herlsener Wegs.
LokalDirekt hat mit Sachbearbeiter Roland Roczniok von der Gemeindeverwaltung über den aktuellen Stand der Maßnahme gesprochen:
Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Erweiterung Niggenhuser Hof?
Roland Roczniok: Derzeit wird nach einem Planungsbüro gesucht. Die entsprechende Ausschreibung läuft. Die Submission findet am 4. August 2023 statt.
Wird der Streifen zwischen Harpkestraße und Niggenhuser Hof jetzt bebaut oder wird es dort doch Photovoltaik geben? Was ist das Ziel?
Ziel ist es, den Streifen zwischen der Harpkestraße und Niggenhuser Hof zu bebauen.
Wenn dort ein neues Baugebiet entsteht, wie geht es dann weiter? Wer erstellt die Bausatzung? Also wer überlegt sich, dass die Häuser beispielsweise alle Satteldächer haben dürfen und nur drei Geschosse? Was für Vorgaben werden da seitens der Verwaltung angestrebt?
Sobald ein Neubaugebiet ausgewiesen wird (Ausschreibung für ein Planungsbüro läuft derzeit) müssen entsprechende Festsetzungen getroffen werden. Hierzu wird die Verwaltung zusammen mit dem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten und in den Gremien vorstellen. Der Rat der Gemeinde beschließt dann den entsprechenden Bebauungsplan.
Wie erfolgt die Vermarktung? Windhund-Prinzip? Oder haben beispielsweise Nachrodt-Wiblingwerder, Fachkräfte oder sonstige Vorrang? Darf eine Kommune überhaupt gewisse Gruppen privilegieren?
Ziel der Gemeinde ist es, möglichst viele Familien mit Kindern für das Gemeindegebiet zu begeistern und somit auch zu gewinnen. Vom Windhund-Prinzip wird abgesehen.
Gibt es schon Anfragen und wenn ja, wie viele?
Explizit bei mir, als zuständigen Sachbearbeiter, sind schon mehrere Anfragen eingegangen. Da bislang keine aussagekräftigen Pläne vorliegen, wurde von Eintragungen in eine Warteliste abgesehen.
Thema Flächenraub. Es gibt immer mal wieder politische Bestrebungen auf Landes- und Bundesebene, dass auf Neubaugebiete verzichtet werden soll, da so wieder landwirtschaftliche Fläche fehlt. Diese sei nicht nur für Landwirte wichtig, sondern vor allem auch fürs Klima. Auch hier oben gibt es durchaus einen Kampf um landwirtschaftliche Flächen. Wieso braucht Nachrodt-Wiblingwerde noch ein Baugebiet? Es werden doch aktuell sogar recht viele Häuser verkauft? Wie wird der Bedarf gemessen?
Aufgrund der Nachfragen wird ein Neubaugebiet ausgewiesen. Da die Gemeinde derzeit über keine Grundstücke mehr verfügt, jedoch weiter attraktiv bleiben möchte, sollen entsprechende Grundstücke angeboten werden können. Die betroffenen Grundstücke, die derzeit als „Grün- bzw. Kompensationsfläche“ ausgewiesen sind, müssen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Außerdem soll das Neubaugebiet klimafreundlich entstehen.
Wie viele Grundstücke würden dort entstehen? Und wie wird das geplant? Die werden vermutlich nicht alle gleich groß, oder? Ist das Zufall, je nachdem, wer wie viel nimmt oder gibt es da Vorgaben?
Genau diese Planung wird jetzt ausgeschrieben, um entsprechende Anzahl sowie die Größe der Grundstücke festzusetzen. Entsprechende Vorgaben werden verwaltungsseitig vorgeschlagen, gemeinsam mit dem Planungsbüro erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wie entstehen eigentlich Straßennamen? Denken Sie sich die aus? Vermutlich ja nicht. Und wissen Sie schon, wie die Straßen dort heißen soll? Manche Städte haben genaue Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Gibt es das in Nachrodt-Wiblingwerder auch?
Hierzu wird auch eine Lösung gefunden. Man kann dies zum Beispiel über Vorschläge aus der Politik oder der Verwaltung machen und dann die Bürger entscheiden lassen. Eine feste Regelung gibt es nicht.
Wenn alles perfekt läuft, wann würde der erste Bagger dort anrollen?
Dies ist schwer zu sagen und hängt zum Teil vom Gemeinderat ab. Verwaltungsseitig werden entsprechende Vorschläge und Entwürfe erstellt, die dann im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Des Weiteren wird geprüft, welche Gutachten erbracht werden müssen. Vieles ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung angehört werden. Die Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Märkischen Kreises sowie der Bezirksregierung Arnsberg ist somit ausschlaggebend und unausweichlich.