Die Märkischen Kliniken mit ihrem Klinikum Lüdenscheid und der Stadtklinik Werdohl sowie die Märkische Verkehrsgesellschaft (MVG) sind aktuell die größten Sorgenkinder des Märkischen Kreises. Beide haben in den nächsten Jahren einen gewaltigen Finanzbedarf. Das geht aus der 25 Seiten umfassenden Verwaltungsvorlage für die kommende Sitzung des Kreisausschusses hervor. Betroffen von den politischen Beschlüssen ist neben dem Kreishaushalt auch die Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG). Aus deren Erträgen wurde in der Vergangenheit stets das MVG-Defizit gedeckt. Die Erträge gingen aber in den vergangenen Jahren zurück.
MKG verliert dieses Jahr 30 % ihres Vermögens
Vor diesem Hintergrund müssen die Kreispolitiker jetzt entscheiden, ob die zukünftigen Defizitfinanzierungen für die Märkischen Kliniken weiterhin zu Lasten der bereits stark in Anspruch genommenen Substanz der MKG (Verpflichtungserklärung für über 28 Mio. €) umfassend die Verlustübernahme erfolgen oder über den Haushalt des Märkischen Kreises ausgeglichen werden.
Denkbar sei auch ein Mix aus beiden. Für die MKG könnte das bedeuten: „Der bilanzielle Verlust 2023 wird voraussichtlich ca. 26 Mio. € und 2024 voraussichtlich ca. 50 Mio. € betragen. Der Substanzverzehr aus Verlustausgleich MVG und Klinken wird allein in 2024 insgesamt über 30. Mio. € betragen. Somit verliert die MKG bis Ende 2024 ca. 30 % ihres Vermögens aus den angesprochenen Spezialfonds, sofern die ambitionierten Prämissen der Ertragsplanung der Kliniken greifen. Der Substanzverzehr wird dementsprechend zu einer dauerhaften Reduzierung der Möglichkeit ordentliche Erträge zu generieren und in der Folge zu einer Beschleunigung des Substanzverzehrs führen.“
Kliniken erwarten 17,6 Millionen Euro Verlust
Der Wirtschaftsplan der Kliniken geht für 2023 von einem Verlust von ca. 11,4 Mio. € und der Jahresabschluss 2023 von einem tatsächlichen Verlust von voraussichtlich 10,7 Mio. € (Stand 22.04.2024) aus. Für 2024 wird ein Verlust von 17,6 Mio. € prognostiziert.“ Die Geschäftsführung der Märkische Kliniken resümiert die fünfjährige-Wirtschaftsplanung wie folgt: „Aufgrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen und der aktuell noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der auf Bundesebene angestrebten Krankenhausreform auf die Märkischen Kliniken können auch in der mittelfristigen Perspektive auf Basis der vorliegenden Fünf-Jahres-Planung Defizite zwischen 3 und 16 Mio. € p.a. entstehen. Ein positives Jahresergebnis wird erst ab dem Jahr 2028 wieder erwartet.“
Jährliche Defizite bis 20 Millionen € nicht auszuschließen
Aufgrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen sind auch in einer mittelfristigen Perspektive jährliche Defizite von ca. 15 Mio. € p.a. bis 20 Mio. € p.a. beim Konzern Märkische Gesundheitsholding nicht auszuschließen und damit in den Finanzplanungen des Kreises bzw. der MKG abzubilden und bereit zu stellen. Ob und inwieweit die Finanzierungsrahmenbedingungen für die Krankenhäuser strukturell verbessert werden, ist derzeit nicht abzusehen. Zwar wurde im Zuge der Reformbemühungen eine Neustrukturierung der Aufgabenzuordnungen im Bereich der Krankenhäuser vorgenommen, zusätzliches Geld ist aber für das Gesamtsystem der Krankenhausfinanzierung bisher nicht zur Verfügung gestellt worden. Zudem setzt sich der Trend der Ambulantisierung mit der Folge sinkender Fallzahlen für die klinische Behandlung in Krankenhäusern fort. Zur Erinnerung: Der Kreistag hatte unlängst 153 Millionen Euro für die Sanierung der Märkischen Kliniken bis zum Jahr 2023 beschlossen und sich die Klagen der Städte Iserlohn, Hemer, Menden und Plettenberg dagegen eingefangen.
Mögliche Folgen für die MKG
Der bilanzielle Verlust 2023 bei der MKG wird voraussichtlich ca. 26 Mio. € und 2024 voraussichtlich ca. 50 Mio. € betragen. Der Substanzverzehr aus Verlustausgleich MVG und Klinken wird allein in 2024 insgesamt über 30. Mio. € betragen. Somit verliert die MKG bis Ende 2024 ca. 30 % ihres Vermögens aus den angesprochenen Spezialfonds, sofern die ambitionierten Prämissen der Ertragsplanung der Kliniken greifen. Der Substanzverzehr wird dementsprechend zu einer dauerhaften Reduzierung der Möglichkeit ordentliche Erträge zu generieren und in der Folge zu einer Beschleunigung des Substanzverzehrs führen.
Ein Mix ist denkbar
Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu entscheiden, ob die zukünftigen Defizitfinanzierungen für die Märkischen Kliniken weiterhin zu Lasten der bereits stark in Anspruch genommenen Substanz der MKG [Verpflichtungserklärung für über 28 Mio. €, umfassend die Verlustübernahme des Jahres 2023 von ca. 11 Mio. € und 2024 von ca. 17 Mio. €, dem Zweckdarlehn in Höhe von 15 Mio. € sowie einer Verlustausgleichsverpflichtung aus dem Organschaftsvertrag mit der MVG mit einem Liquiditätsabfluss von ca. 30 Mio. € bis Ende 2025] erfolgen oder über den Haushalt des Märkischen Kreises ausgeglichen werden. Denkbar ist auch ein Mix aus beidem.
Folgen für den Kreishaushalt
In der Vorlage für die Kreisausschuss-Mitglieder steht: „Ein Ausgleich der operativen Verluste der Märkischen Kliniken GmbH bzw. der Gesundheitsholding durch einen Vermögensverzehr bei der MKG, etwa durch den Verkauf von Fondsanteilen, würde zunächst den Bilanzwert der MKG reduzieren. Dies wirkt sich zwar zunächst nicht auf den laufenden Kreishaushalt aus, hat jedoch Folgen für die Schlussbilanz und beeinflusst somit das Eigenkapital des Märkischen Kreises. Die Bilanz des Märkischen Kreises weist zum 31.12.2022 ein Eigenkapital von ca. 128 Mio. €. aus. Das würde, je nach beschlossenem Szenario, auf gut 43 Millionen Euro, im ungünstigsten Fall sogar auf nur noch gut 17 Millionen Euro sinken.
Es bleibt abzuwarten, für welche der drei von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Lösung sich der Kreisausschuss entscheidet. Das letzte Wort hat ohnehin der Kreistag. Der trifft sich am 13. Juni.