Mehrwegangebotspflicht: Kreis setzt auf Aufklärung

Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Betriebe ab einer Größe von 80 Quadratmetern und mit mindestens fünf Angestellten. Die Kundschaft darf eigene Becher oder Boxen mitbringen und nutzen. - Symbolfoto: Ulla Erkens / Märkischer Kreis