„Die Empörung ist groß und gesucht wird … ein Verantwortlicher.
Gerne Verantwortung übernommen haben die Mitglieder des Rates, als sie dem Vorschlag des
damaligen Kämmerers mehrheitlich gefolgt sind, und noch vor Beginn einer Bebauung in Oberbrügge
ein weiteres Baugebiet im vereinfachten Schnellverfahren gem. § 13 b BauGB in Gang gesetzt haben.
Und sie haben nicht nur einmal, sondern nacheinander der Entnahme der Flächen Schillerstein und
dann Herksiepe aus dem Landschaftsschutz zugestimmt. Zwar haben die Anlieger des Wohngebietes
Linger Weg/ Falkenstr./ Mesenhohl/ Lingen von Beginn an mit Beiträgen im Rat, Ausschusssitzungen
und schließlich in einer Petition auf die Rechtswidrigkeit dieses Bauverfahrens aufmerksam gemacht – die erheblichen Zweifel an dem Bauverfahren hätten sich zumindest aufdrängen müssen – dennoch
wurde zu den mehrfachen Grundstückskäufen zügig grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit, dass die
Bedenken der Anlieger begründet sein könnten, hat der überwiegende Teil der Ratsvertreter wohl
nicht in Betracht gezogen.
Wenn jetzt aufgeregt vom großen finanziellen Schaden für die Stadt und damit seiner Bürger
gesprochen wird, eifrig nach Daten gefragt und mehr Engagement von der Stadtverwaltung
eingefordert wird, ist das sicherlich verständlich. Es wäre aber wünschenswert gewesen, wenn diese
große Skepsis auch in den wichtigen Entscheidungsphasen der Einleitungsbeschlüsse eindringlicher
an den Tag gelegt worden wäre. Schließlich handelte es sich – wie jetzt beklagt wird – um
Investitionen in Millionenhöhe. Elementare Fragen zum Verfahren des § 13b BauGB und zu den
Grundstückskäufen des vormaligen Kämmerers wurden nicht gestellt. Offensichtlich sind die
Grundstückskäufe auch ohne die notwendigen Sicherheitsvorbehalte (Wirksamkeit der Verträge nur
unter der Bedingung, dass die Baulandeigenschaft eintritt) getätigt worden.
Wir hatten den Eindruck, dass unsere Einwendungen verbreitet als unsachliche und egoistische
Gedanken der Anlieger abgetan wurden. Auch erschließt sich uns leider nicht, was an der maximalen
Entwidmung und Versiegelung von Landschaftsschutzgebiet im Schnellverfahren nach § 13b BauGB
ökologisch sein soll.
Ein „Störgefühl“ kommt auf, wenn der Grund und Boden wie eine Katalogware angesehen wird („es
muss jederzeit Grund und Boden für Bauwillige bereitgestellt werden“). Unserer Meinung nach ist
Grund und Boden kein beliebiges Konsumgut, das in Eilverfahren baureif produziert wird, damit die
Nachfrage bedient werden kann. Dieser Logik folgend müsste tatsächlich – wie in Halver – stets die
nächste Wiese ins Visier genommen werden.
Wir können nicht andernorts als Mahner pro Naturerhaltung auftreten, aber vor der eigenen Haustür
großzügig Flächen versiegeln.
Sollten wir nicht den Grund und Boden als das betrachten, was er heute mehr noch als früher ist:
Eine knappe wertvolle Ressource?„
Die Nachbarschaft des Baugebietes: Eheleute Richter, Kaisig, Minges, Varosi, Müller, Kückelhaus, Schmitt, Buyna, Weiner
W. Weber, M. Ebbinghaus
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