Wo lärmt’s am meisten in Halver? Um das herauszufinden, bittet die Stadtverwaltung um die Mithilfe der Bürger, insbesondere von denjenigen, die sich an der B229 oder der L528 aufhalten. Hintergrund ist die Lärmaktionsplanung, die derzeit eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht.
Darum geht’s
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Halver bietet aus diesem Grund die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.
Halver ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. In dieser werden die Lärmbelastungen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. In Halver betrifft dies die Bundesstraße B229 und die Landesstraße L528, alle anderen Straßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden daher nicht kartiert.
So läuft die Beteiligung
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung).
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Es können Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem abgegeben werden oder aber konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung gemacht werden. Hier kann die Lärmkarte eingesehen und Meldungen erzeugt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 12. Februar.
So geht’s weiter
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. In wenigen Monaten findet dann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.halver.de bekannt gegeben, teilt die Verwaltung mit.
Wo gibt’s weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gibt’s im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal findet man auch alle Lärmkarten der vierten Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.