Aussicht auf Erfolg haben Projekte aus allen Bereichen der Kultur – also beispielsweise der bildenden Kunst, aus Literatur, Medien und Musik, Tanz und Theater. Während hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind, sind die Vorgaben an anderer Stelle eindeutig: Die Veranstaltungen müssen im Ennepe-Ruhr-Kreis stattfinden, für ihn als „bedeutsam“ eingestuft werden und öffentlich zugänglich sein. Um die kulturelle Zusammenarbeit voranzutreiben, setzt die Förderrichtlinie zudem auf Kooperationen und verlangt, dass mindestens drei Akteure aus zwei unterschiedlichen Städten beteiligt sein müssen.
Die Zuwendungen betragen maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten wie beispielsweise Miet- oder Honorarkosten. Grundsätzlich nicht förderfähig sind Bauprojekte und Anschaffungskosten.
Die genauen Richtlinien, das Antragsformular, weitere Dokumente sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung im Bereich Kulturförderung unter Kultur & Sport. Rückfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.