„Der Hauptschwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes liegt in der bedarfsgerechten Neuschaffung und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum“, erklärt Petra Kindt als zuständige Sachgebietsleiterin das Ziel und die Ausrichtung des seit letztem Jahr geltenden Förderprogramms. Damit habe Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten auf finanzielle Hilfe deutlich verbessert. Dies sei auch als Reaktion auf die gestiegenen Grundstücks-, Bau- und Nebenkosten sowie das Plus bei den Zinsen am freien Kapitalmarkt zu sehen.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis wurde in 2023 aus dem Programm der Bau von 118 Mietwohnungen (28,1 Millionen Euro), die Modernisierung von 164 Wohneinheiten (11,2 Millionen Euro), der Kauf von 26 Eigenheimen (4,7 Millionen Euro) und das Modernisieren von 4 Eigenheimen (419.375 Euro) gefördert. Erstmals gab es auch Fördermittel für Projekte, die Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen.
„Fördern, was Wohnungen schafft“
Mit dem im letzten Jahr neu aufgelegten Wohnraumförderungsprogramm „Fördern, was Wohnungen schafft“ unterstützt das Land NRW das Schaffen, Modernisieren, Erhalten und Erwerben von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen sowie Tilgungsnachlässen. Bis 2027 stehen hierfür insgesamt 9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Beantragt werden können die Fördermittel beispielsweise von Investoren, die Mietwohnungen schaffen und bereit sind, eine Mietbindung einzugehen, sowie von Familien mit geringen Einkommen, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten.
Neu bauen ist für das Fördern übrigens nicht Pflicht. Auch wer ältere Wohnhäuser kauft, die zwar bezugsbereit, aber sanierungsbedürftig sind oder wer Modernisierungen plant, habe Aussichten unterstützt zu werden, teilt die Kreisverwaltung mit.

Informationen im Internet
Die Förder- und Modernisierungsrichtlinie des Landes NRW sind unter www.mhkbd.nrw unter der Bezeichnung „Öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen; öffentliches Wohnen 2024“ zu finden.
Weitere Informationen stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis unter dem Stichwort „Wohnungswesen“ auf www.en-kreis.de zur Verfügung.
Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, können Interessierte mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank prüfen (www.nrwbank.de, Chancenprüfer in die Suche eingeben).