Die Glörtalsperre war Thema im Kreisausschuss Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr in der vergangenen Woche. Die Kreisverwaltung hatte dem StruWi-Ausschuss zwei Beschlussvorlagen vorgelegt.
Erstens: Keinen Zuschuss an die Stadt Breckerfeld zur anteiligen Mitfinanzierung der Sanierung und Erweiterung der Zufahrtstraße zur Kreisstraße 10 zu gewähren. Der Kreisanteil liegt hier bei etwa 132.000 Euro. Hintergrund: Bei der Zufahrtsstraße zur K10 handelt es sich um eine im Eigentum der Stadt Breckerfeld stehende Gemeindestraße. Bei den anstehenden Maßnahmen kann grob zwischen Maßnahmen zur Straßensanierung (Erneuerung Oberbau und Wiederherstellung der Standsicherheit) und zum Straßenausbau (Verbreiterung und Fußweg) differenziert werden. Die Kreisverwaltung äußerte aus mehreren Gründen Zweifel an der Mitfinanzierung. Unter anderem, weil die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Maßnahmen der Verkehrssicherung zunächst beim Eigentümer – der Stadt Breckerfeld – liegen.
Zweiter Beschlussvorschlag: Der Kreis möchte aus der Gesellschaft „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH“ (FSG) austreten, die im Jahr 2002 gegründet wurde und bei der der Kreis acht Prozent der Gesellschaftsanteile hält. Mehrheitsgesellschafter ist mit 53 Prozent der Regionalverband Ruhr (RVR). Die durch den Märkischen Kreis geleisteten Regel- und Sonderzuschüsse beliefen sich im Jahr 2019 auf 43.320 Euro, im Jahr 2020 auf 63.564 Euro und im Vorjahr auf 26.220 Euro.
Eine Beschlussempfehlung gab es im StruWi-Ausschuss nicht. Die Politiker möchten die umfangreiche Beschlussvorlage ( https://t1p.de/iotj1 ) eingehend prüfen. Die weitere Vorgehensweise wird am 22. September im Kreisausschuss beraten.









