„Alle Beteiligten sagen, das geht in die richtige Richtung“, so fasste Volker Schmidt, Fachbereichsleiter Gesundheit und Soziales beim Märkischen Kreis, seinen Vortrag zur angestoßenen Krankenhausreform in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zusammen. Der Märkische Kreis, Hagen und der Ennepe-Ruhr-Kreis – zusammen das Versorgungsgebiet 14 – zeichneten sich durch eine hohe Krankenhausdichte aus. „Die Häuser leiden alle unter Fachkräftemangel und zunehmend unter wirtschaftlichen Problemen. Es gibt einen schädlichen Wettbewerb untereinander“, so Volker Schmidt.
Bisher sei immer die Bettenzahl Grundlage für die Krankenhausplanung gewesen. „Künftig sollen das überprüfbare Qualitätskriterien sein. Wohnortnahe Grundversorgung bedeutet: innerhalb von 20 Autominuten für 90 Prozent aller Behandlungsfälle. Alle anderen Behandlungen sollen in spezialisierten Häusern erfolgen. Kooperationen und Zusammenarbeit werden mehr denn je nötig. Vielmehr soll eine leistungsorientierte Planung erfolgen“, erklärt der Fachbereichsleiter den Gesundheitspolitikern.

Die aktuelle Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen könne deshalb zu bedeutenden Veränderungen in der stationären Versorgung führen. Grundsätzlich seien alle wesentlichen Akteure wie Kostenträger, Krankenhausträger, kommunale Spitzenverbände mit dieser Grundausrichtung der Konzeption einverstanden. Entscheidungen seien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zu treffen. Dabei komme den Bezirksregierungen in einer Moderatorenrolle die Aufgabe zu, regionale Planungskonzepte zu bewerten. Volker Schmidt: „Diese Konzepte werden von Kostenträgern und Krankenhausträgern vor Ort in den einzelnen Versorgungsgebieten verhandelt und können in einem Konsens aber auch Dissens münden. Zusätzlich sind dabei die Auswirkungen auf den Rettungsdienst zu berücksichtigen.“ Daneben gebe es auf Bundesebene bereits Eckpunkte, wie sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die künftige Finanzierung und eine weitergehende Planung in der stationären Versorgung vorstellt. Mit einem Bundesgesetz sei frühestens im Herbst 2023 zu rechnen.
„Nachdem sich die Krankenhäuser zum Jahresende 2022 bereits für bestimmte Behandlungen bzw. Leistungsbereiche und -gruppen in einer Datenbank anmelden konnten, laufen derzeit die Gespräche mit den Kostenträgern. Nach ersten Einschätzungen ist in vielen Fällen nicht mit einvernehmlichen Ergebnissen zu rechnen“, vermutet Volker Schmidt. Nach Beendigung der Verhandlungen werden die Ergebnisse durch die Bezirksregierungen ohne eine inhaltliche Bewertung gebündelt und an die kommunalen Gesundheitskonferenzen zur Stellungnahme gegeben. Diese Stellungnahmen sollen weniger auf die Situation einzelner Krankenhäuser eingehen, sondern vielmehr die Gesamtsituation im Versorgungsgebiet betrachten. Nach den letzten Aussagen könnte dies Ende Juli 2023 erfolgen. Erst danach wird durch die jeweilige Bezirksregierung eine Bewertung vorgenommen, die den Beteiligten eines jeweiligen Versorgungsgebietes in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung vorgestellt wird. Dabei wird es auch versorgungsgebietsübergreifende Lösungen geben. Es bleibt offen, ob diese Veranstaltungen noch im Jahr 2023 stattfinden können.
Anschließend übermitteln die Bezirksregierungen ihre Bewertungen an das MAGS. Eventuell werden von dort weitere Anhörungen erfolgen, bevor mit einem Festsetzungsbescheid die endgültigen Ergebnisse beschlossen werden. Krankenhäuser konnten sich für einen bestimmten Leistungsbereich und Leistungsgruppe anmelden – alle relevanten Leistungsgruppen und Bereiche sind im Märkischen Kreis vorhanden. Schmidt: „Kommunale Gesundheitskonferenz muss eine Bewertung abgebeben. Nicht nur auf die einzelnen Krankenhäuser bezogen, sondern mit Blick auf das gesamte Versorgungsgebiet 14. Aber eines ist klar: Wir können nicht über die Gesundheits- und Pflegekonferenz die Krankenhausplanung im Märkischen Kreis machen.“ Der Fachbereichsleiter rechnet mit dem Feststellungsbeschluss zum 31. Dezember 2024.
Inzwischen hat sich dazu auch der Deutsche Landkreistag (DLT) zu Wort gemeldet. „Wir fordern, dass die berechtigten Belange der ländlichen Räume ausreichend berücksichtigt werden. Qualitativ hochwertige medizinische Angebote, ambulant wie stationär, müssen auch außerhalb der Ballungsräume gesichert und für die Menschen erreichbar vorgehalten werden“, erklärte Landrat Reinhard Sager, Präsident des DLT.
Einer der Reformeffekte dürfe jedenfalls nicht sein, dass viele Standorte in ihrer Existenz bedroht wären. „Es geht an dieser Stelle um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Ein spürbares Kliniksterben muss verhindert werden.“ Größere und stärker spezialisierte Krankenhäuser seien nicht per se zu kritisieren, fuhr Sager fort. „Aber das ist die Aufgabe der Krankenhausplanung der Länder und keine Verantwortlichkeit des Bundes.“ Er forderte die Bundesregierung auf, ihren noch vorzulegenden Gesetzentwurf nach diesen Maßgaben zu gestalten.
Die Krankenhausstruktur weise darüber hinaus enge Bezüge zur ebenfalls geplanten Reform der Notfallversorgung auf. „Die Landkreise stellen fest, dass nach den Vorstellungen der Reformkommission auf direkte Eingriffe in den Rettungsdienst der Landkreise verzichtet werden soll. Das ist positiv. Es muss aber sichergestellt werden, dass im Zusammenspiel beider Reformen weiterhin genug Krankenhäuser in der Fläche in zumutbarer Entfernung vorhanden sind, die Notfallpatienten behandeln können“, so Sager. Es dürfe nicht dazu kommen, dass es in erreichbarem Radius keine Notaufnahmen und Kliniken mehr gibt.
Auch habe der Deutsche Landkreistag wiederholt auf die Situation hingewiesen, dass sich immer mehr Patienten, für die eine Behandlung durch den ambulanten Notdienst sachgerecht wäre, an den Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser wenden würden. „Das ist dringend zu verbessern. Eine gemeinsame oder zumindest digital verbundene Notfallleitstelle für die Rufnummern 112 und 116 117 würde insoweit unseren Vorstellungen entsprechen; dann müsste aber auch der kassenärztliche Notdienst durch diese Leitstellen disponiert werden und es müssten entsprechende Weisungsrechte gegenüber den diensthaben Ärzten bestehen“, so der DLT-Präsident.










