Mit denkbar knapper Mehrheit hat der Herscheider Gemeinderat die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B beschlossen. Mit zehn Ja-Stimmen, neun Gegenstimmen und zwei Enthaltungen votierte das Gremium dafür, den Hebesatz künftig auf 789 Prozent festzulegen.
Die Entscheidung fiel den Ratsmitgliedern sichtbar schwer. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten rund um die bislang praktizierte Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Bürgermeister Uwe Schmalenbach erläuterte in der Sitzung erneut die Position der Verwaltung. Aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte in Gelsenkirchen und Düsseldorf hätten gezeigt, dass unterschiedliche Hebesätze rechtlich angreifbar seien. Die Gemeinde befürchtet deshalb eine deutliche Zunahme von Widersprüchen und Klagen, falls an der bisherigen Regelung festgehalten würde.
Nach Darstellung der Verwaltung soll die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz vor allem Rechtssicherheit schaffen und finanzielle Risiken für den Haushalt vermeiden. Eine höchstrichterliche Entscheidung könne noch Jahre dauern. Sollte sich die bisherige Differenzierung später als rechtswidrig erweisen, müsste die Gemeinde zahlreiche Steuerbescheide rückwirkend korrigieren. Zudem sieht die Verwaltung den vorgeschlagenen Hebesatz von 789 Prozent als aufkommensneutral an. Nach Berechnungen des NRW-Finanzministeriums soll die Gemeinde dadurch insgesamt keine höheren Einnahmen erzielen.
SPD und FDP lehnen höhere Belastung für Bürger ab
Widerstand gegen die Erhöhung kam von SPD und FDP. Beide Fraktionen hatten beantragt, den Hebesatz stattdessen auf 671 Prozent zu begrenzen, um Eigentümer und Mieter weniger zu belasten.
Für die SPD erklärte Patrick Butschkau, seine Fraktion lehne höhere Belastungen für Wohneigentümer und Mieter ab. Zur Kompensation möglicher Einnahmeausfälle schlug die SPD eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer auf 465 Prozent vor. Eigentümer von Nichtwohngrundstücken würden durch die neue Regelung entlastet und könnten deshalb über die Gewerbesteuer einen höheren Beitrag leisten.
Die FDP wiederum kritisierte vor allem die Umsetzung der Grundsteuerreform auf Landesebene. Alexander Zuchowski forderte die Verwaltung auf, sich beim nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten für stärkere finanzielle Entlastungen der Kommunen einzusetzen. Höhere Belastungen für Wohneigentümer oder Gewerbetreibende lehne die FDP gleichermaßen ab. „Wir werden daher der Vorlage nicht zustimmen“, erklärte Zuchowski.
Bürgermeister Schmalenbach warnte jedoch davor, den Anträgen von SPD und FDP zu folgen. Beide Vorschläge seien haushaltsrechtlich problematisch. „Sie würden das Haushaltssicherungskonzept sprengen. Die Folge wäre eine sofortige Haushaltssperre und voraussichtlich der Nothaushalt“, sagte er. Dadurch könnten wichtige Projekte wie der Neubau des Feuerwehrgerätehauses gefährdet werden.
Zugleich betonte Schmalenbach, dass es sich bei der Neuregelung nicht um eine Steuererhöhung handle. „Es ist eine Umverteilung. Die Gemeinde nimmt nicht mehr Geld ein.“
Rat sieht Fehler bei Bund und Land als Ursache der Probleme
Über Fraktionsgrenzen hinweg herrschte Einigkeit darüber, dass die Kommunen die Folgen einer aus Sicht vieler Ratsmitglieder misslungenen Grundsteuerreform tragen müssten. Thomas Schaumann (CDU) appellierte an die Verantwortung des Rates gegenüber der Gemeinde. Ein Nothaushalt würde letztlich zu noch größeren Belastungen für die Bürger führen.
Auch Jörg Falbe (UWG) sprach die schwierige Haushaltslage an. Er regte an, den Etat erneut nach Einsparmöglichkeiten zu durchsuchen. Selbst geförderte Projekte verursachten Eigenanteile der Gemeinde. Als Beispiele nannte er den Waldspielplatz Nordhelle und den Hallenplatz. Zudem sprach sich Falbe dafür aus, beim Verkauf des ehemaligen Landschulheims Haus Stuken einen höheren Preis anzusetzen.
Der Rat legte ergänzend zum Beschluss fest, dass die Gemeindeverwaltung nach Klärung der Rechtslage gegebenenfalls eine neue Vorlage für die Grundsteuer erarbeiten wird.
Die Gemeindeverwaltung verschickt die neuen Grundsteuerbescheide in den nächsten Tagen an sämtliche Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngrundstücken.









