Bisher mussten Mediziner noch mit Anzeigen rechnen. Auch sollen alle strafgerichtlichen Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte seit dem 3. Oktober 1990 rückwirkend aufgehoben werden. Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari (SPD) befürwortet diese Entscheidung als Abgeordnete sowie als Ärztin. Es handele sich hierbei nicht um eine Ausweitung von Abtreibungen. Die Auflagen, bis wann ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, und auch die Beratungspflicht, bestünden weiterhin. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollten dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt, erläutert Baradari.
„Mir ist es lieber, dass sich Frauen in Konfliktsituationen fundierte und fachliche Information von Expertinnen und Experten holen, als wenn sie im Verborgenen die Kinder zur Welt bringen und aus Scham, Geldmangel, familiären Gründen oder einfach aus einer Situation der Ausweglosigkeit heraus dem Tod überlassen. Ärzte haben die oberste Pflicht, Leben zu schützen und zu erhalten. Diese Pflicht umfasst auch die eingehende Information der Schwangeren, was ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet, wie dieser durchgeführt wird und welche Nebenwirkungen bzw. Auswirkungen dieser haben kann“, so die Bundestagsabgeordnete.
Aus den Gesprächen mit den Stellen für Schwangerenkonfliktberatung, wie Mirjam aus Olpe, konnte die Abgeordnete erfahren, dass Frauen, die aus diversen Gründen abtreiben wollen, sich nach einer Beratung teils für die Fortsetzung einer Schwangerschaft entscheiden. Keine Frau fälle diese Entscheidung leichtfertig. Im Gegenteil, wenn die Entscheidung zur Abtreibung gefällt wird, wirke sich diese auf sie und ihre Familie aus. Sie begleite sie ihr Leben lang.