Wer einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, sollte schnell aktiv werden: Diese Führerscheine müssen bis spätestens zum 18. Januar 2026 umgetauscht werden. Das genaue Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a.

Auch die alten grauen oder rosa Führerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1954 sind bereits ungültig. Falls noch nicht geschehen, ist auch hier ein Umtausch notwendig.

Damit es zum Jahresende 2025 nicht zu langen Wartezeiten kommt, empfiehlt die Kreisverwaltung, jetzt schon einen Termin zu vereinbaren. Aktuell sind ausreichend Termine für den Umtausch verfügbar. Termine gibt es online.

Für den Besuch im Bürgerbüro in Iserlohn oder Lüdenscheid bitte mitbringen:

  • bisherigen Führerschein
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, nicht älter als 12 Monate, keine Digitalfotos)

Die Gebühr beträgt 31,80 Euro. Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen. Der neue Führerschein ist in der Regel nach zwei bis drei Wochen fertig und wird direkt von der Bundesdruckerei zugestellt.

Wichtig zu wissen: Wer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Trotzdem kann ein Verwarngeld von zehn Euro fällig werden.

Bis 2033 müssen nach und nach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, umgetauscht werden. Im Märkischen Kreis betrifft das rund 200.000 Dokumente.