„Wir brauchen die Absicherung vom Fördermittelgeber. Nach einem positiven Bescheid können die Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte dann beginnen“, bestätigt Katrin Siegmund vom Fachbereich Bauen und Wohnen gegenüber LokalDirekt. Der Bescheid ist deshalb so wichtig, weil bei einem positiven Ergebnis 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen würden.
Bereits im April 2021 befand sich im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen das Thema „Instandsetzung des Hohenzollernparks“ auf der Tagesordnung. Es wurden die Anmeldung zum „Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sowie der voraussichtlich geänderte Ausführungszeitraum bekanntgegeben.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 die Stadt Halver mit dem Projekt ausgewählt. Das Bundesprogramm gestaltet sich mehrstufig: Zunächst musste eine Interessenbekundung mit Projektskizze eingereicht werden. Danach beginnt das eigentliche Zuwendungsverfahren.
Am 15. Februar – wir berichteten – fand ein Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Kommune statt, bei dem das Vorhaben präsentiert und konkretisiert wurde. Auf Grundlage dieses Gesprächs erstellt die Kommune die Antrags- und Bauunterlagen. Nach positiver Prüfung seitens des Zuwendungsgebers erfolgt der Bescheid und das Vorhaben kann beginnen.
Da grundsätzlich ein Förderzeitraum für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen ist, käme für einen realistischen Baubeginn somit frühestens der Spätherbst 2022 – nach positivem Bewilligungsbescheid – in Frage. Bei einem ablehnenden Bescheid würde infolge der fehlenden Einnahmen in diesem Jahr
keine Umsetzung möglich sein.
Der im Koordinierungsgespräch vorgelegte Entwurf sollte noch in kleinen Bereichen geändert werden. „Diese Änderungen sind bereits inzwischen vorgenommen worden und kleine Anpassungen werden noch eingearbeitet“, sagt Katrin Siegmund auf Nachfrage.
Finanzierung:
Nach der Kostenberechnung vom 3. November 2021 belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 220.162 Euro. Erwartet wird eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 Prozent der Gesamtkosten, also 198.145 Euro. Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 22.017 Euro ist gesichert. Sollte die geförderte Maßnahme im Jahr 2022 nicht fertiggestellt werden können, so werden die noch benötigten Mittel im Folgezeitraum zur Verfügung gestellt werden.









