22.386 Pflegebedürftige Menschen gab es im Märkischen Kreis zum Stichtag 15.12.2019. Das geht aus dem Pflegebericht 2022 des Märkischen Kreises hervor. Gut 80 Prozent von ihnen werden zuhause versorgt, zumeist von Familienangehörigen mit Unterstützung der ambulanten Pflegedienste. Etwa 20 Prozent hielten sich zu diesem Zeitpunkt in einer Pflegeeinrichtung auf, davon 186 Personen in Kurzzeitpflege. Der Pflegebericht wird vom Kreis alle zwei Jahre erstellt.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich demnach seit dem Jahr 2005 von 9732 Personen auf 22.386 mehr als verdoppelt. Gründe dafür sind laut Fachdienst Pflege neben der demografischen Entwicklung vor allem die geänderten Pflegebedürftigkeitsbegriffe. Für den Kreis lasse sich mit 19,62 Prozent eine im Landesvergleich (17,53 Prozent für NRW) hohe Heimquote ausweisen, so der Fachdienst Pflege in seinem Bericht weiter.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 standen zwischen Menden und Meinerzhagen 4.368 vollstationäre Pflegeplätze in 56 Einrichtungen zur Verfügung.
Zwei Jahre zuvor lag die Gesamtzahl der Pflegeplätze noch bei 4411. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird nach der Prognose des Fachdienstes weiter ansteigen, für 2025 wäre demnach von 4.585 Personen auszugehen, die vollstationär versorgt werden müssen. Im Jahr 2035 wird deren Anzahl voraussichtlich sogar auf 5196 Personen ansteigen. Die Bevölkerungsprognose weist einen erhöhten Bedarf auch langfristig aus, also über 2035 hinausgehend.
Versorgungsquote liegt im Märkischen Kreis bei 14,32 Prozent
Ende 2021 standen demnach 4.368 vollstationären Pflegeplätze für 30.504 Einwohnerinnen und Einwohner im Märkischen Kreis im Alter von 80 Jahren und älter zur Verfügung. Daraus ergibt sich eine Versorgungsquote von 14,32. Jahr 2021 versorgten die 56 vollstationären Einrichtungen im Schnitt 4.085 Personen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von rund 93,6 Prozent, die Auslastung lag auch in den Vorjahren bei rund 94 Prozent.

Zum Stichtag 15. Dezember 2021 wurden von den 56 Einrichtungen insgesamt 4067 Personen versorgt, die Auslastung zum Stichtag blieb im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls konstant. Darunter befinden sich auch die Personen, die zeitlich befristet in die Kurzzeitpflege aufgenommen wurden. Die Inanspruchnahme der stationären Versorgung ist im Märkischen Kreis höher als in anderen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens. Im Regierungsbezirk Arnsberg liegt der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen durchschnittlich bei 18,4 Prozent, im NRW-Schnitt sogar nur bei 17,5 Prozent. Im Märkischen Kreis ist der Anteil der stationären Versorgung mit 19,6 Prozent folglich etwas höher.
Seit Einführung der Pflegestatistik im Jahr 1999 ist die Anzahl der zu Pflegenden auf mehr als das Zweieinhalbfache angestiegen (+156 Prozent). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt weiter mitteilt, waren im Dezember 2021 in Nordrhein-Westfalen 1.192.000 Personen pflegebedürftig. 22 Jahre zuvor hatten bei der erstmaligen Durchführung der Statistik haben 466.000 Menschen als pflegebedürftig gegolten. Im Jahr 2005 hatte die Zahl der Pflegebedürftigen mit 458.400 Personen den niedrigsten Stand in NRW erreicht; seither stieg sie kontinuierlich an: 2015 waren 39,2 Prozent mehr Menschen im Land pflegebedürftig als zehn Jahre zuvor. Seit 2017 fiel der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen höher aus als in den Vorjahren; zuletzt lag er im Jahr 2021 bei 23,5 Prozent gegenüber 2019.
Das Statistische Landesamt nennt in seiner jüngsten Veröffentlichung für den Märkischen Kreis insgesamt 28.509 pflegebedürftige Leistungsempfänger. Die überwiegende Mehrzahl davon – 11.643 – sind in den Pflegegrad 2 eingestuft. 7.815 Männer und Frauen haben den Pflegegrad 2, 4329 den Pflegegrad 1, 3.411 den Pflegerad 4, und den höchsten Pflegegrad 5 besitzen 1.305 Pflegebedürftige. Sechs Personen sind bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet, so IT.NRW.
Mit der Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurden auch Menschen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz als pflegebedürftig eingestuft. Diese Personen hatten zuvor zwar bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, galten aber nach damaliger Definition nicht als Pflegebedürftige. Zudem wurden im Erhebungsjahr 2019 erstmalig (jedoch noch nicht vollständig) Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erfasst, die keine Leistungen der Pflegeeinrichtungen bzw. ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten. Im Jahr 2019 gab es knapp 49 000 dieser Personen; 2021 waren es bereits 134 334. Für den Pflegegrad 1 liegt ein abweichendes Leistungsrecht vor: Insbesondere erhalten diese Pflegebedürftigen kein Pflegegeld, können aber o.g. Leistungen nach Landesrecht beziehen.
Der komplette Pflegebericht 2022 kann auf der Internet-Seite des Kreises eingesehen werden.









